Einwilligung

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Einwilligung ist die vorherige Zustimmung des Berechtigten zur Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder einer tatsächlichen Handlung. In verschiedener Hinsicht kann die Einwilligung eine rechtliche Bedeutung haben.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Strafrecht

Ist eine ärztliche oder pflegerische Behandlung mit einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des Patienten verbunden, bedarf es der Einwilligung des Patienten oder einer anderen einwilligungsberechtigten Person, damit diese objektive Körperverletzung nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar ist. Ist der Patient nicht einwilligungsfähig und auch sonst keine einwilligungsberechtigte Person verfügbar, rechtfertigt in Notällen die mutmaßliche Einwilligung des Patienten den Eingriff.

Die Einwilligung des Patienten kann auch freiheitsentziehende Maßnahmen, z.B. eine Fixierung, rechtfertigen

[Bearbeiten] Betreuungsrecht

Das Vormundschaftsrecht kann die Wirksamkeit von Willenserklärungen eines unter rechtlicher Betreuung Stehenden davon abhängig machen, dass der Betreuer einwilligt (so genannter Einwilligungsvorbehalt).

[Bearbeiten] Bürgerliches Recht

Minderjährige zwischen sieben und siebzehn sind beschränkt geschäftsfähig. Ihre Willenserklärungen bedürfen in der Regel der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

[Bearbeiten] Weblinks

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