Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (abgekürzt ver.di / gesprochen werdi) ist die Gewerkschaft im Gesundheitswesen und Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

ver.di entstand 2001 durch den Zusammenschluss von fünf einzelnen Gewerkschaften, u. a. der ehemaligen Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Der berufsbezogene Fachbereich

Im Gesundheitswesen gibt es über 800 Berufe. ver.di hat rund 2,7 Millionen Mitglieder und ist gleichzeitig die Gewerkschaft der meisten Dienstleistungs-Branchen. Innerhalb ihrer Struktur heißt einer von 13 Fachbereichen: Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen (Fachbereich 03). Diesen Fachbereich gibt es auf den verschiedenen Organisationsebenen im Bund, Land und Bezirk. Ein Mitglied kann sich in jedem ver.di-Büro beraten lassen.

ver.di kann den Mitgliedern direkt Rechtsschutz geben oder bei Streik ein Lohnausfall-Geld bezahlen.

Spezielle beruflichen Interessen werden aber durch die fachspezifischen Fachbereiche bzw. Fachgruppen für einzelne Berufsgruppen wahrgenommen, z. B. Fachgruppen für Klinika, Einrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege, Fachgruppen für den Rettungsdienst. Gleichzeitig können die Gewerkschaftsmitglieder sich auch noch in den Gliederungen der Personengruppen beteiligen, also etwa für Frauen oder Jugendliche.

Der Fachbereich 03 hat auf Bundesebene einen Bundesfachbereichsvorstand mit 49 ehren- und vier hauptamtlichen Mitgliedern. Die regionale Unterteilung läuft über die 13 Landesbezirksfachbereichsvorstände und die (Unter-)Bezirke der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.

[Bearbeiten] Der von Ver.di geschlossene Tarifvertrag - TVöD

Im Öffentlichen Dienst wurde von ver.di mit den Arbeitgebern der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geschlossen. Dieser hat den früheren Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) abgelöst. Er regelt neben dem Lohn auch viele andere Arbeitsbedingungen zugunsten der Beschäftigten. Rechte aus dem TVöD können unmittelbar nur solche Arbeitnehmer verlangen, die Mitglied bei ver.di sind und die bei einem Arbeitgeber beschäftigt werden, der seinerseits an den TVöD gebunden ist.

Die Entgelte der Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege sind zukünftig in die allgemeine Tabelle integriert. Die KR-Entgeltsgruppen gibt es nicht mehr.

[Bearbeiten] Lohnrunde 2011

Die Gewerkschaften Ver.di und dbb Tarifunion und für die Arbeitgeber die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich geeinigt. Für die fast 600.000 Angestellten des Öffentlichen Dienstes der Länder soll es ab 1. April 2011

geben. Zum 1. Januar 2012 sei eine

Dieser Tarifvertrag läuft bis Ende 2012. Von den Pflegenden trifft er für die Unikliniken und Landeskrankenhäuser zu.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Siehe auch:

[Bearbeiten] Weblinks


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