Unterlagen zur Qualitätsprüfung durch den MDK

Aus PflegeWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Beurteilung: Dieser Artikel enthält nur Listen, wo Fließtext stehen sollte

Dieser Artikel (oder Teile davon) besteht hauptsächlich aus Listen, wo Fließtext stehen sollte. Kannst Du sie ausformulieren ?


Eine Liste mit den evtl. benötigten Unterlagen zur Qualitätsprüfung durch den MDK.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat nach § 114 SGB XI den Auftrag, die Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege zu prüfen. Die Prüfer des MDK führen die Prüfungen regelmäßig unangemeldet durch. Sie richten sich dabei nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien[1] und gehen nach bestimmten Erhebungsbögen vor, die den Richtlinien als Anlagen beigefügt sind. Nach diesen Erhebungsbögen haben sich die Prüfer bei den Verantwortlichen der Einrichtung nach bestimmten Unterlagen zu erkundigen. Diese haben den Prüfern auf ihr Verlangen hin die für die Qualitätsprüfung notwendigen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Übrigens "vorzulegen" heißt aber nicht auszuhändigen. Es wird vermerkt, ob die Unterlagen vorhanden sind. Die Unterlagen sind eine wichtige Erkenntnisquelle für die Prüfer. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen:




[Bearbeiten] Quelle

  1. Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) vom 11. Juni 2009 in der Fassung vom 30. Juni 2009


[Bearbeiten] Weblinks

Persönliche Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge