Terri Schiavo

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Terri Schiavo (sprich: Scheiwo) aus Florida (USA) war 1989 im Alter von 26 Jahren nach einem Herzinfarkt in ein Wachkoma gefallen und hatte keine schriftliche Erklärung über eventuell gewollte Sterbehilfe hinterlassen. Auf Anweisung ihres Ehemannes wurde die künstliche Ernährung per Magensonde eingestellt. Nach 13 Tagen ohne Nahrung und Wasser ist die US-amerikanische Koma-Patientin am 31 März 2005 verstorben.

Der Fall Terri Schiavo löste eine weltweite Diskussion über Euthanasie und Sterbehilfe aus.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Die Diskussion um Euthanasie in den USA

wird derzeit um zwei verschiedene Fallkonstrukte geführt.

  1. Im Staat Oregon gibt es seit 1996 ein Gesetz, das Schwerkranken unter bestimmten Voraussetzungen das Recht einräumt, bei der Beendigung ihres Lebens ärztliche Hilfe bei der Rezeptierung von Medikamenten in Anspruch zu nehmen. Death with Dignity Act – bekannt auch unter dem Stichwort Legalized Physician-Assisted Suicide. Diese Selbsttötung bleibt dann für diese Ärzte straffrei. Wissenschaftliche Literatur dazu siehe unter Euthanasie.
  2. Im Fall von Terri Schiavo ging es um die Einstellung ärztlicher und pflegerischer Versorgungsmaßnahmen ohne Vorliegen einer schriftliche Erklärung der Person über die eventuell von ihr selbst gewollte Sterbehilfe. Dabei geht es auch um die Frage des natürlichen Sterbens ohne medizinische Eingriffe. Und es geht gesamtgesellschaftlich sicher auch um die Frage nach dem Lebenssinn oder dem Lebensgrund. Aus religiös geprägten Kreisen wird daran zur Zeit auch die Frage festgemacht, wie weit der Staat christliche Werte in die Gesetzgebung und Rechtsprechung zu übernehmen hat.

[Bearbeiten] Rechtssache Terri Schiavo in Florida

Pinellas Park, Florida, USA. Terri Schiavo war am 25. 2. 1990 im Alter von 26 Jahren nach einem Herzinfarkt in ein Wachkoma gefallen und hatte keine schriftliche Erklärung über eventuell gewollte Sterbehilfe hinterlassen. Aus dem Wachkoma kam sie bis zu Ihrem Tod am 31. 3. 2005 nicht wieder heraus.

Terri Schiavo konnte im Wachkoma ohne künstliche Beatmung leben, benötigte aber für sehr viele andere Lebensaktivitäten die Hilfe Dritter. Auch die Ernährung war nur mittels Magensonde aufrecht zu erhalten. Sie gab manchmal unartikulierte Laute von sich, hatte häufig die Augen geöffnet und verzog den Mund so, als würde sie lächeln. Nach Ansicht zahlreicher gerichtlicher Gutachter handelte es sich dabei jedoch um lediglich unwillkürliche Reflexe.

Der Ehemann der Kranken, Michael Schiavo, der zur ihrem gesetzlichen Vormund bestellt worden war, setzte sich ab etwa Mitte der 90er Jahre dafür ein, seine Frau durch Abbruch der künstlichen Ernährung sterben zu lassen. Er berief sich darauf, dass seine Frau ihm einmal gesagt habe, sie wolle nie künstlich am Leben erhalten werden. Die Eltern und eine Schwester von Terri Schiavo hatten daraufhin jedoch bis unmittelbar vor ihrem Tod alle juristischen und politischen Hebel in Bewegung gesetzt, um den Abbruch der medizinischen Behandlung zu verhindern.

So war schon vor 2005 zwei Mal die Magensonde entfernt, beide Male aber auf entsprechende Anordnung wieder eingesetzt worden. So war Terri Schiavo 2003 nach sechs Tagen ohne Nahrung schon dem Tod nahe, als die lebenserhaltende Versorgung auf Betreiben des Gouverneurs Jeb Bush in Florida, dem Bruder von Präsident George W. Bush, wieder aufgenommen wurde. Dessen Vorgehen wurde später als rechtswidrig aufgehoben.

Im Jahr 2004 äußerte der Papst - ohne den Fall in Florida direkt anzusprechen -, dass das Sterbenlassen von Wachkoma-Patienten durch Nahrungsentzug eine „moralisch nicht akzeptable Tötung” sei.

Als im März 2005 ein Gericht die neuerliche Entfernung der Magensonde anordnete, wollten die Eltern, Bob und Mary Schindler, und andere prinzipielle Gegner der Sterbehilfe erneut nicht hinnehmen, dass die schwerstbehinderte Frau sterben solle. Unter anderem bildeten Demonstranten Mahnwachen gegen Terri Schiavos drohenden Tod vor der Wohnung des Ehemanns und vor dem Hospiz. Unmittelbar nach dem Entfernen des Schlauches zur Nahrungszufuhr am 18. März 2005 kündigten republikanische Spitzenpolitiker in Washington neue Bemühungen im US-Kongress zur Rettung der Kranken an. Die Eltern sollten so das Recht erhalten, die Zwangsernährung ihrer Tochter vor einem Bundesgericht einzuklagen. Zuvor war das US-Abgeordnetenhaus mit einem spektakulären Schachzug zur Fortsetzung der Ernährung gescheitert. Die Abgeordneten hatten die Komapatientin offiziell als Zeugin in einer Anhörung über ihre eigene Lage am 25. März 2005 vorgeladen. Damit sollten Ärzte und Gerichte gezwungen werden, die Kranke zumindest vorläufig weiter zu ernähren. Ein Richter in Florida wies den Vorstoß aber zurück. Auch ein extra vom Repräsentantenhaus am 21. März verabschiedetes Gesetz, dass den Gerichtsweg der Eltern erweiterte, führte vor dem Obersten Gerichtshof in Washington nicht weiter. Bürgerrechtsgruppen und der Anwalt von Michael Schiavo prangerten das Vorgehen des Kongresses als Untergrabung der Autorität der lokalen Gerichte und Aushebelung der persönlichen Freiheitsrechte der Kranken an.

Terri Schiavo erlag am 31. März 2005 dem Wasser- und Nahrungsmangel.

[Bearbeiten] Einige Lebensdaten von Terri Schiavo

[Bearbeiten] Tod und Obduktion

15. Juni 2005: Die nach langem Rechtsstreit verstorbene Komapatientin Terri Schiavo litt laut dem Obduktionsbericht an einer unwiederbringlichen Zerstörung des zentralen Nervensystems. Das Gehirn Schiavos sei zum Zeitpunkt des Todes nur etwa halb so groß gewesen wie das eines normalen Menschen. „Der Schaden war irreversibel, und keine Therapie der Welt hätte den massiven Verlust von Nervenzellen ausgleichen können”, erklärte der Gerichtsmediziner T. Die Ursache des Komas blieb weiterhin unklar. Schiavo hatte keinen Herzinfarkt erlitten und auch für Eßstörungen wurde kein Nachweis gefunden. Als Todesursache nannte der Gerichtsmediziner Austrocknung. Terri Schiavo sei zur Nahrungsaufnahme über den Mund nicht fähig gewesen. Deshalb wäre auch eine orale Verabreichung von Flüssigkeit, wie ihre Eltern es gefordert hatten, wirkungslos geblieben. Der Pathologe erklärte, Schiavo habe vor ihrem Tod keine Medikamente erhalten, die ihr Ableben beschleunigt hätten. Inzwischen wurde die Asche der Verstorbenen bestattet.

[Bearbeiten] Die ethischen Fragen

Die Gegensätze zwischen diesen Begriffen kennzeichnen die zunehmend aufgeregte weltweite Diskussion um die Beendigung einer Maßnahme, die wohl nur mit Zustimmung der betroffenen Person akzeptabel ist. Kann die Ablehnung oder die Zustimmung davon vorweg genommen werden durch irgendeine vorsorgliche Erklärung, die nicht auf konkreter Erfahrung eines Leidens basiert? Wird die Frage verneint, heißt das aber in der Konsequenz, dass eine Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen durch eine äußerungsunfähige Patientin schließlich nicht mehr möglich wäre. Haben nur Personen/Patientinnen das Recht auf solch ein Ablehnung, wenn sie bis im Endstadium einer tödlichen Krankheit „geschäftsfähig“ bleiben? Zusätzlich von Bedeutung in dieser Krankengeschichte ist, dass das apallische Syndrom auch als Behinderung gesehen werden kann/soll, deren tödliches Ende nicht absehbar wäre bei Fortführung medizinischer Maßnahmen.

Diese ethische Fragen teilen nicht nur ÄrztInnen und PatientInnen sondern auch Familien und gehen noch mitten durch das Innere jeder Person, die versucht, diese Frage für sich zu beantworten. Die Beschäftigung mit dem Fall hat offensichtlich viele Menschen darüber nachdenken lassen, wie sie selbst in einem vergleichbaren Zustand behandelt werden möchten. In einer Umfrage des US-Nachrichtensenders ABC hatten sich im März 2005 63 Prozent der Befragten US-Bürger für das Ende der Zwangsernährung durch eine Magensonde ausgesprochen. 70 Prozent der Befragten gaben an, die Art und Weise, wie sich der von George W. Bush unterstützte Kongress in diese Angelegenheit einmische, sei unangemessen.

Mehrheiten in Umfragen oder Parlamenten können für die einzelnen Menschen aber keine Antworten bei ethischen Fragen vorgeben.

[Bearbeiten] Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland dürfte auch ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer - selbst wenn es der Ehemann wäre - nicht allein die Anweisung zum Entfernen der Magensonde geben. Denn seine Vollmacht würde sich von vornherein nicht auf den Bereich "der Selbstbestimmung des Patienten" erstrecken. Vor Gerichten sei es bisher nie gelungen, einen Abbruch der Lebenserhaltung zu erreichen, wenn die Angehörigen lediglich Indizien für den mutmaßmaßlichen Willen des Patienten geliefert hätten. Nur wenn eine darauf zielende Patientenverfügung vorliegt, wäre ein Abbruch der Ernährung nach deutschem Recht denkbar. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2003 die Reichweite der Verfügungen auf Fälle eingeschränkt, "in denen das Grundleiden einen irreversiblen und tödlichen Verlauf genommen hat".

Diese Eingrenzung geht somit weit. Selbst wenn ein Mensch in einer Verfügung für den Wachkoma-Fall den Abbruch der Ernährung angeordnet hat, dürften die Ärzte dem nicht ohne weiteres folgen.

Aktive Sterbehilfe, aber auch Tötung auf Verlangen, wird bestraft. Passive Sterbehilfe dagegen ist straffrei, wenn "in unmittelbarer Todesnähe" lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden. Indirekte Sterbehilfe ist ebenfalls straffrei, wenn sie dem erklärten oder "mutmaßlichen" Willen der Sterbenden entspricht: Dann dürfen Ärzte Schmerzmittel auch verabreichen, wenn sie den Tod beschleunigen. Straffrei wäre auch die Beihilfe (Vorbereitungen zur...) zur Selbsttötung, wenn sie von der Person durch eigenes Handeln vollzogen wird.

[Bearbeiten] Bedeutung fuer die Debatte in Deutschland

Nachdem in USA und im Vatikan der Tod T. Schiavos mit Mord gleichgesetzt wurde, haben Vertreter der christlichen Kirchen in Deutschland mit Mahnungen zum Schutz des Lebens reagiert. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz Lehmann, erklärte: „Mit Nachdruck erinnern wir daran, daß das Verhungernlassen eines Menschen wie bei Terri Schiavo ethisch nicht erlaubt ist. Ihr Tod ist ein alarmierendes Zeichen für den Schutz des Lebens.” Der Fall Terri Schiavo habe „schockierend vor Augen geführt”, welche „Gefahren” mit der Entwicklung lebenserhaltender Maßnahmen zusammenhängen. „Allzu leicht können Ärzte, Pfleger, Angehörige oder Richter zu Herren über Leben und Tod werden”, erklärte der Kardinal. Der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, forderte Konsequenzen aus dem Fall Schiavo. Solange keine klare Willensäußerung des Kranken vorliege, „hat die Fürsorge für das Leben Vorrang.” „Deutschland müsse „klare Regeln aufstellen, wie eine eindeutige Willensäußerung in einem solchen Fall aussehen soll”. Auf die Debatte um die Patientenverfügung in der BRD soll Einfluss genommen werden.

Siehe Artikel-Serie in

[Bearbeiten] Weblinks


Wikipedia-logo.png vgl. Wikipedia: "Terri_Schiavo"



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