Schuld

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Gefühl, Vermutung oder Wissen, Schaden an Körper oder / und Seele anderer Menschen angerichtet zu haben trotz Handlungsalternativen

Ist eine Strafrechtsvorschrift tatbestandsmäßig und rechtswidrig verwirklicht, so ist weiter zu prüfen, ob der Täter auch schuldhaft gehandelt hat. Schuldhaft ist eine Handlung dann, wenn sie vorwerfbar ist.

Ein fahrlässiges Handeln wird nur unter Strafe gestellt, wenn es das Gesetzt ausdrücklich vorsieht.

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