Schriftliche Prüfung Altenpflege
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Die Schriftliche Prüfung in der Altenpflegeausbildung besteht aus drei je zweistündigen Aufsichtsarbeiten:
- Aufsichtsarbeit I (LF 1.1 und 1.2)
- Aufsichtsarbeit II (LF 1.3 und 1.5)
- Aufsichtsarbeit III (LF 2.1)
Geregelt ist dies durch die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung[1] (AltPflAPrV), insbesondere dort im § 10.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufsichtsarbeit I
Die Aufsichtsarbeit I umfasst den Stoff aus den Lernfeldern
[Bearbeiten] Aufsichtsarbeit II
Die Aufsichtsarbeit II umfasst den Stoff aus den Lernfeldern
[Bearbeiten] Aufsichtsarbeit III
Die Aufsichtsarbeit III umfasst den Stoff aus dem
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Quellen, Bemerkungen
- ↑ Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) vom 26. November 2002, BGBl I 4418 ff (hier als PDF-Datei zum download)
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