Schriftliche Prüfung Altenpflege

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Die Schriftliche Prüfung in der Altenpflegeausbildung besteht aus drei je zweistündigen Aufsichtsarbeiten:

Geregelt ist dies durch die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung[1] (AltPflAPrV), insbesondere dort im § 10.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufsichtsarbeit I

Die Aufsichtsarbeit I umfasst den Stoff aus den Lernfeldern

[Bearbeiten] Aufsichtsarbeit II

Die Aufsichtsarbeit II umfasst den Stoff aus den Lernfeldern

[Bearbeiten] Aufsichtsarbeit III

Die Aufsichtsarbeit III umfasst den Stoff aus dem


[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen, Bemerkungen

  1. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) vom 26. November 2002, BGBl I 4418 ff (hier als PDF-Datei zum download)

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