Schichtleitung

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Schichtleitung ist ein oft benutzter, aber nicht gesetzlich festgelegter Begriff. Jeder Arbeitgeber ist deswegen gefordert, diesen Begriff für sich selbst zu definieren (z.B. in Arbeitsanweisungen). Vor Gericht wird im Fall, dass der Begriff und seine Aufgaben nicht eindeutig formuliert sind, die so genannte Schichtleitung nicht automatisch als verantwortliche Pflegekraft mit umfassenden Leitungskompetenzen angesehen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgaben

Üblicherweise hat eine Schichtleitung folgende Aufgaben: Vertretung der Stationsleitung und deren ständige Vertretung bei deren Abwesenheit für folgende Bereiche:

Damit es rechtlich bindend ist, muss vom Arbeitgeber festgelegt sein, wer die Schichtleitung ist. Dies kann durch eine allgemeine Festlegung erfolgen (z.B. derjenige, der am weitesten oben im Dienstplan steht, oder aber muss individuell -am besten durch die Stationsleitung- festgelegt sein (z.B. durch ein Zeichen am Dienstplan).

[Bearbeiten] Schichtleitung in der Intensivpflege

Schichtleitungen in der Intensivpflege: große Intensivstationen, besonders jene mit einer interdisziplinären Aufgabenstellung, werden im Frühdienst in der Regel organisatorisch durch die pflegerische Stationsleitung geführt. Im Spätdienst und Nachtdienst übernehmen die Schichtleitungen (w/m) diese Aufgabe - bei der regelmäßig anfallenden Abwesenheit der Stationsleitung auch im Frühdienst.

[Bearbeiten] Arbeitsvertragliche Grundlagen

Der Einsatz einer Schichtleitung erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages der die Zahlung einer AT-Zulage beinhaltet und setzt die Qualifikation zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie voraus. Eine Weiterbildung zur „Leitung einer Station/Abteilung“ ist von Vorteil.

[Bearbeiten] Die speziellen Arbeitsaufgaben

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