SGB IX

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Unter dem Leitmotiv "Gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung" hat der Deutsche Bundestag 2001 das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (abgekürzt: SGB I X) beschlossen und damit das Recht für Menschen mit Behinderungen auf eine neue Basis gestellt.

Mit dem Gesetz verfolgte die Bundesregierung, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft fördern und dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot Geltung verschaffen. "Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sollen zukünftig ihre eigenen Belange so weitgehend wie möglich selbst und eigenverantwortlich bestimmen", erklärte der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.

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[Bearbeiten] Schwerpunkte des Gesetzes sind


[Bearbeiten] siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

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