Rollstuhl

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Der Rollstuhl (auch Rolli genannt) ist ein Hilfsmittel für Menschen, die aufgrund körperlicher Behinderung in der Fähigkeit zum Gehen beeinträchtigt sind. Der Rollstuhl ermöglicht es diesen Menschen, weiterhin mobil zu sein.

Die ersten Nachweise eines Rollstuhl findet man mit gespeichten Rädern um 1300 v.Chr. in China. König Philip II. von Spanien hatte 1595 offenbar einen Rollenstuhl mit verstellbarer Rücken- und Fußstütze. Einen selbstanzutreibenden Rollstuhl konstruierte der gelähmte Uhrmacher Stephan Farfler 1655. Untergruppen von Greifreifenrollstühlen sind:

Vielfach sind Greifreifenrollstühle als Faltrollstuhl zusammenklappbar und zerlegbar ausgeführt. Der Starrrahmenrollstuhl ist ebenfalls zerlegbar, hat jedoch einen nicht zusammenklappbaren, leichten und starren Sitzrahmen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Standardrollstuhl / Faltrollstuhl

Die Bezeichnung "Standardrollstuhl" weist bereits darauf hin, dass diese Modellgattung generelle statt individuelle Funktionen beinhaltet. Eine Grundversorgung für die nicht dauerhafte Benutzung ist damit abgedeckt. Deshalb dient ein Standardrollstuhl häufig als Transportmittel, eventuell (im stationären Bereich) auch für verschiedene Personen. Ausstattungsmerkmale sind:

[Bearbeiten] Der Einhänder-Rollstuhl

Durch die starre Verbindung beider großer Räder kann er mit einer Hand angeschoben werden.

[Bearbeiten] Der Elektrorollstuhl

kommt ....

[Bearbeiten] Zubehör zum Rollstuhl

[Bearbeiten] Normen und Bestimmungen

Die Europäische Norm EN ISO 9999 (2003) "Technische Hilfen für behinderte Menschen - Klassifikation und Terminologie" ordnet Rollstühle in die Gruppe 12-21 mit elf Untergruppen ein.

Weitere Normenwerke:

[Bearbeiten] Straßenverkehrsordnung

Für die Ausstattung und Zulassung von Rollstühlen, insbesondere auch Elektrorollstühlen, bestehen mehrere Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Rollstühle werden dort meist als "Krankenfahrstuhl" bezeichnet. Elektrorollstühle dürfen bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Führerschein gefahren werden.

[Bearbeiten] Produktverzeichnisse

Im Verzeichnis über Technische Hilfsmittel Rehadat sind in der Produktgruppe 12-21 über 400 Einzelmodelle von im Sanitätsfachhandel erhältlichen Rollstühlen verzeichnet. Das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung ordnet Rollstühle in den Bereich 18 - "Krankenfahrzeuge" ein, mit den vier Unterscheidungsbereichen "Innenraum", "Innenraum und Straßenverkehr", "Straßenverkehr" und "Treppen" mit weiteren Unterteilungen. Als für die Kassen "leistungspflichtige" Modelle des Handels sind etwa 1300 Einzelmodelle eingetragen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks


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