Rettungsassistent

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Der Rettungsassistent wird als Helfer des Arztes vor allem im Rettungsdienst eingesetzt.

Seine Aufgaben sind grundlegend durch das Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz, kurz: RettAssG) vom 10. Juli 1989 geregelt. Zusätzlich definiert das jeweilige Landesgesetz über den Rettungsdienst (z. B. das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen, kurz: RettG NRW) weitere Regelungen.

Die Art der Ausbildung: zweijährige Ausbildung, staatlich anerkannt.

Die Arbeitszeit beträgt von 40 bis 48 Stunden/Woche. Schichtdienst von mehr als zwölf Stunden ist keine Seltenheit.

Das monatliche Gehalt: zwischen brutto 1.300 und brutto 2.100 Euro

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgaben des Rettungsassistenten

"Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur

[Bearbeiten] Ausbildung

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist durch das RettAssG und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV vom 7.11.1989) geregelt und dauert insgesamt rund 2800 Stunden. Wer die Ausbildung machen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt und gesundheitlich geeignet sein und einen Hauptschulsabschluss haben.

Die Ausbildung ist untergliedert in:

Ausbildungsabschnitt Ausbildungsort
Stundenumfang
theoretisch-praktischer Teil
anerkannte Berufsfachschule
780 Stunden
Krankenhauspraktikum
420 Stunden
Prüfung:
schriftliche Prüfung
3 Stunden
mündliche Prüfung
10 bis 20 Minuten
praktische Prüfung
3 Fallbeispiele á 15 Minuten
praktischer Teil
Lehrrettungswache
1600 Stunden
Wachunterricht
50 Stunden
Abschlussgespräch


[Bearbeiten] Nicht verwechseln mit:

Nicht verwechseln mit dem Rettungssanitäter, der in Deutschland im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (ca. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) auf seine Tätigkeiten vorbereitet wird . Dieser Lehrgang stellt im Unterschied zum Rettungsassistenten keinen anerkannten Ausbildungsberuf dar!


[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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