Rehabilitation

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Eine Rehabilitation (Reha) umfaßt Maßnahmen und Leistungen, die darauf gerichtet sind , körperlich, geistig oder seelisch Behinderte möglichst auf Dauer in Arbeit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern.

Im Alter verfolgt die Reha andere Ziele:

§ 5 SGB XI: Vorrang von Prävention und Rehabilitation Verhinderung des Eintritts der Pflegebedürftigkeit


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Träger der Maßnahmen

Träger der Maßnahmen und Leistungen im Rahmen der Reha sind:

[Bearbeiten] Allgemeine soziale Eingliederungsmaßnahmen

allgemeine soziale Eingliederungsmaßnahmen sind:


[Bearbeiten] Beruflich


[Bearbeiten] Medizinisch


[Bearbeiten] Sonstiges


[Bearbeiten] Ergänzende Leistungen


[Bearbeiten] Beitrag des Pflegepersonals zur Rehabilitation


[Bearbeiten] Rehakliniken

[Bearbeiten] Siehe auch

Examensfragen verfügbar

Examensfragen verfügbar!
In unserer Sammlung liegen Examensfragen zu diesem Artikel bereit.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks


Dagegen im Unterschied Begriffe um Kur und Sanatorium:

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Namensräume
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