Rechtsprechung

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Rechtsprechung ist die Nutzung von vorhandene Gesetzen zu einem Urteil.

Rechtskunde ist dagegen die Vermittlung von Grundwissen über diese Vorgänge. Rechtssetzung die Tätigkeiten des Gesetzgebers (Parlamente) im Rahmen ihrer Verfassung zur Schaffung neuer Gesetze.

Wichtiges Stichwort dazu: Gewaltenteilung.

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