Rechtliche Auswirkungen der Qualitätsdimensionen

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Qualität der Leistungen

Die Leistung Pflege ergibt sich aus:


Hauptpflicht der Pflegedokumentation (Nebenleistung), die den Nachweis des Umfanges und der Effektivität pflegerischer Leistungen umfasst


[Bearbeiten] Verpflichtungen im Rahmen der Strukturqualität

rechtliche Verpflichtungen ergeben sich

Das Krankenhausrecht gibt dem Träger einen normativen Gestaltungsauftrag hinsichtlich

Entsprechend dem Leistungsangebot hat der Krankenhausträger die notwendigen baulichen und technisch einwandfreien Einrichtungen bereitzustellen. Der Krankenhausträger hat bei auftretenden Problemen im Rahmen der Arbeitsteilung zwischen dem ärztlichen und dem pflegerischen Bereich eine Abgrenzung der Verantwortlichkeiten der beiden Bereiche vorzunehmen.


[Bearbeiten] Verantwortung im Rahmen der Prozessqualität

die Rahmenbedingungen für die Prozessqualität und die Rechtsgrundlage ergeben sich aus den Bestimmungen des

Leistungserstellung beinhaltet:

Um bestmögliche pflegerische Versorgung zu gewährleisten, bedarf es der eigenverantwortlichen Wahrnehmung in folgenden Bereichen:


[Bearbeiten] Mitarbeiterorientierte Aufgaben

die Stationsleitung ist entsprechend der Führungsverantwortung

In Zusammenhang mit der Diensteinteilung obliegt der Stationsleitung die Sicherstellung und Gestaltung der Pflege sowie des Funktionsablaufes des Pflegedienstes im Rahmen der Pflegeleistung.

Dem einzelnen Mitarbeiter kommt bei der Bewältigung der Aufgaben eine Handlungsverantwortung oder auch Eigenverantwortung zu.


[Bearbeiten] Verantwortung im Rahmen des ärztlichen Delegationsrechts

Der ärztliche und pflegerische Aufgabenbereich bestimmt sich nach der ärztlichen Anordnungsverantwortung und der Durchführungsverantwortung des Pflegepersonals.


[Bearbeiten] Verantwortung gegenüber anderen Berufsgruppen

die leitende Pflegekraft und die Stationsleitung stellen ein kooperatives Zusammenwirken mit den Leistungsstellen der Klinik sicher


[Bearbeiten] Verantwortung im Rahmen der Ergebnisqualität

Der Krankenhausträger hat regelmäßig die Qualität der Dienstleistungen im Bereich der

gemäß

zu tragen.

Für die zivilrechtliche Haftung kann die/der Geschädigte (PatientIn, KundIn) aber auch jeden anderen an der Leistung Beteiligten auf Schadensersatz verklagen. Einzeln oder mehrere gleichzeitig - der Geschädigte entscheidet dabei nach Oportunität - sprich: bei wem kann ich am ehesten einen Erfolg erzielen.

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