Pflegequalität

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Pflege ist eine Dienstleistung und unterliegt im Wirtschaftskreislauf denselben Einflüssen wie jedes andere Produkt oder jede andere Dienstleistung auch. Mit dem Begriff "Qualität" ist immer die Güte oder Beschaffenheit eines Produktes oder einer Dienstleistung in Bezug zu seiner Eignung für bestimmte Zwecke gemeint (nach DIN ISO 8402 und DIN ISO 9004) .

In der Pflege wird die besondere Qualität einer Dienstleistung in erster Linie vom Patienten oder Heimbewohner wahrgenommen und bewertet. Aber auch die Angehörigen, die Fachkräfte, das Management oder der Träger einer Einrichtung, und nicht zuletzt die Kranken- und Pflegekassen, setzen bestimmte Erwartungen in die Qualität der erbrachten Dienstleistungen.

Im Alltag wird die Pflegequalität vor allem beeinflusst von Fragen:

Diskutiert werden vor allem folgende Perspektiven von Pflegequalität:

In erster Linie müssen die Zufriedenheit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt gerückt werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Definitionen

Es gibt verschiedene Ansätze den Begriff Pflegequalität zu definieren:

[Bearbeiten] 1933 - Lee + Jones


[Bearbeiten] ca 1965 - Vier Qualitätsstufen des SRK

Bei der Übernahme in die BRD wurde das Wörtchen "ausreichend" allerdings nicht als Schulnote aufgefasst sondern von der Gesundheitspolitik als bereits ausreichende Form der Leistungserbringung interpretiert. Denn die Schulnote geht von deutlichen Fehlern in der Leistung aus! Dabei wurde also "übersehen", dass sich Pflege dann bereits im Graubereich zur "gefährlichen Pflege" befindet.


[Bearbeiten] 1966 - Donabedian

(zunächst unabhängig vom Berufsfeld Pflege)

Danach geht auch der Medizinische Dienste der Krankenversicherung (MDK) bei seinen Prüfungen vor.

[Bearbeiten] 1978 - Williamson

[Bearbeiten] 1981 - Exchaquet

[Bearbeiten] 1984 - Hilde Steppe

[Bearbeiten] 2001, 2004 - Reinhard Lay

[Bearbeiten] Qualitätsprüfungen des MDK

Nach einer Neuregelung von 2001 im SGB XI (Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung; es sind die dadurch eingeführten Paragrafen 114 - 120), dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz - PQsG, sollen Qualitätssicherungsmaßnahmen u. a. externe Qualitätsprüfungen die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen (die so genannte Ergebnisqualität) von Altenpflegeheimen oder Sozialstationen nach einem einheitlichen Raster feststellen und veröffentlichen. Sieben Jahre später wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 der Abs. 1a in § 115 SGB XI ergänzt. Die Prüfungen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen mindestens einmal im Jahr durchgeführt. Bei einer Begehung werden Fragen aus einem vorab bekannten Katalog gestellt und zumeist anhand von internen schriftlichen Dokumenten überprüft. Neben Pflegeleistungen werden die medizinische Behandlungspflege, die soziale Betreuung, Unterkunft und Verpflegung, evtl. Zusatzleistungen und die nach § 37 SGB V erbrachten Leistungen der häuslichen Krankenpflege bei den ambulanten Diensten geprüft. Die Ergebnisse werden u. a. im Internet veröffentlicht und müssen von den Pflegeeinrichtungen auch ausgehängt werden. Die bisherigen Ergebnisse dieser Prüfungen wurden stark wegen ihrer mangelnden Aussagekraft kritisiert. Ein Erfolg der Gesetzesnovelle war die Einführung vieler neuer interner Qualitätssicherungsmaßnahmen bzw. deren regelmäßiger Dokumentation in den Einrichtungen.

Pflegeleistungen sind also nur ein (geringer) Teil dieser Art von Qualitätsprüfungen und die Bezeichnung der Ergebnisse hat gegen manche Publikation darüber nur sehr wenig mit den gesamten Pflegeleistungen der Einrichtungen (generell oder auch im Einzelfall) zu tun. Diese Qualitätsprüfungen sollten deshalb im Zusammenhang mit der Pflegequalität, die sich im Wesentlichen aus anderen Teilgebieten zusammensetzt, nur sehr skeptisch betrachtet werden.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

Artikel dazu bei Wikipedia:

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