Psychopharmaka

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Ein Psychopharmakon (von griech. ψυχήSeele“ und φάρμακον „Arzneimittel“; Mehrzahl: Psychopharmaka) ist ein Arzneistoff (vgl. Medikament), das auf die Psyche des Menschen symptomatisch einwirkt und vorwiegend der Behandlung psychischer Störungen und neurologischer Krankheiten dient. Hierbei kommt es oftmals zu einer Phasenverkürzung, nicht jedoch zur Heilung chronischer psychischer Erkrankungen. Einige Psychopharmaka werden auch eingesetzt, um Symptome organischer Krankheiten zu behandeln oder als Narkosemittel.

Einigen psychischen Erkrankungen liegen Störungen des [Neurotransmitter]]haushalts (insbesondere Dysbalancen der Monamine Dopamin, Noradrenalin und Serotonin) und – teils als deren Ursache – neurophysiologische Veränderungen zugrunde (wie z.B. von der Dichte und der Sensibilität von Rezeptoren, sowie von intrazellulären Strukturen). Einige Psychopharmaka zielen darauf ab, den gestörten Neurotransmitterhaushalt auszugleichen, andere richten sich mehr auf die Neujustierung physiologischer Effektorstrukturen.

Einteilung:

Ohne Psychopharmaka würden verschiedene psychische Krankheiten zu jahrelangen Krankenhausaufenthalten oder schweren Behinderungen führen oder sogar tödlich enden, wie dies noch vor mehreren Jahrzehnten keine Seltenheit war.
Bis zu den 1950er Jahren verbrachten schizophrene Menschen in ihrem Leben insgesamt etwa sieben Jahre in Krankenhausbehandlung. Man stand den psychischen Erkrankungen, insbesondere den Psychosen mehr oder weniger hilflos gegenüber. Durch Einsatz von Psychopharmaka konnte diese Zeit für stationäre Behandlung auf etwa sieben Monate verringert werden.

Bei psychischen Störungen sind neben der medikamentösen Behandlung weitere Interventionen, zumindest begleitende Gespräche, wichtig. Häufig werden sowohl Psychopharmaka als auch Psychotherapie in Kombination eingesetzt.

Im Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht"[1] zur 74. Konferenz der Justizministerinnen und - minister im Juni 2003 werden ab Seite 159 Psychopharmaka benannt, die wegen stark schädigenen Nebenwirkungen (Parkinsonoid und Spätdyskinesien) bei Behandlung von Betreuten als durch das Betreuungsgericht genehmigungsbedürftig eingestuft werden. Diskutiert wird besonders potente Psychopharmaka wie Leponex und Lithium, die Langzeitbehandlung mit Neuroleptika und Antikonvulsiva, z.B. Glianemon, Atosil und Neurocil, wegen der damit verbundenen Gefahr von Spätfolgen durch eine Liste ins Gesetz aufzunehmen, "um die bedenkenlose (unkontrollierte) Anwendung einzudämmen".

Siehe auch: Psychiatrie, Gerontopsychiatrie, Forensische Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie

[Bearbeiten] Literatur

Einführungen

Geschichte

[Bearbeiten] Quellen

  1. Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht"

[Bearbeiten] Weblinks


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