Planstelle
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Planstelle ist ein Begriff aus dem öffentlich-rechtlichen Haushaltsrecht. Die Planstelle ist in diesem Zusammenhang die Stelle eines Beamten, die in einem Stellenplan ausgewiesen ist. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltplans einer öffentlich-rechtlichen Institution. In dem Stellenplan werden die Planstellen der Beamten und die Stellen der Angestellten und Arbeiter fesgesetzt, die für die Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr erforderlich sind. Durch die Verabschiedung des Haushaltsplans durch das Parlament werden die Personalausgaben legitimiert.
Auch in privatrechtlich organisierten Einrichtungen wird eine Personalplanung erstellt, bei der der Personalbedarf ermitelt wird. Das Personal wird eingesetzt, indem die Beschäftigten bestimmten Stellen zugeordnet werden. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Stelle im haushaltswirtschaftlichen Sinne, sondern um eine Stelle im organisatorischen Sinn. Deswegen wird nicht von einer Planstelle gesprochen.