Pflegesachleistung

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Pflegesachleistungen sind häusliche Pflegehilfen der Pflegekassen, welche von ambulanten Pflegeeinrichtungen aufgrund eines von dem Träger der Einrichtung mit den Landesverbänden der Pflegekassen abgeschlossenen Versorgungsvertrages erbracht werden.

Sach - leistung bedeutet, dass die Pflegekasse die Leistung nicht in Form einer Geldzahlung erbringt, damit der Versicherte davon selbst die Pflege bezahlt, sondern dass die Pflegekasse eine Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag damit beauftragt, die Pflegehilfe zu erbringen.

Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung sind Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (§ 36 SGB XI).

Der Anspruch auf häusliche Sachleistungen umfasst monatlich


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