Pflegende Angehörige

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Pflegende Angehörige sind Personen aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis eines pflegebedürftigen Menschen, die diesen Menschen im häuslichen Bereich ganz oder teilweise im Sinne der Laienpflege versorgen und betreuen. Der Kreis der Angehörigen kann über die Mitglieder der Familie hinausgehen und neben Verwandten, Ehepartner und Verschwägerten auch Freunde, Bekannte, Nachbarn und andere nahe stehende Personen miteinschließen. Der von den Angehörigen geleistete Anteil an der Betreuung und Pflege oder deren Qualität wird durch den Begriff Pflegende Angehörige nicht näher definiert.

In vielen Fällen haben die Angehörigen den Pflegebedürftigen zu sich in die Wohnung genommen; in anderen Fällen sind sie selbst in die Wohnung des Pflegebedürftigen gezogen, leben in seiner Nähe oder in der unmittelbaren Nachbarschaft. Professionelle Pflegedienste können zur Unterstützung hinzugezogen werden. Die anfallenden Kosten werden unter bestimmten Bedingungen ganz oder anteilig von der Pflegeversicherung getragen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Situation in Deutschland

2008 waren in Deutschland etwa 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Rechtes der Pflegeversicherung. Davon wurden ca. zwei Drittel in häuslicher Umgebung versorgt, hiervon wiederum etwa zwei Drittel ausschließlich von Angehörigen[1]. Die Angehörigen unterstützen den Pflegebedürftigen bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, bei den alltäglichen Verrichtungen (Grundpflege) und bei Besorgungen und Behördengängen, sie beaufsichtigen ihn, leiten ihn an oder sie übernehmen diese Tätigkeiten selbst ganz oder teilweise anstelle des Pflegebedürftigen. Die Unterstützung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder durch die Familienangehörigen kann gelegentlich geschehen, aber auch täglich und rund um die Uhr. Sie wird unentgeltlich geleistet oder auch gegen eine Art "Aufwandsentschädigung" in Form von Geldzuwendungen (z.B. Pflegegeld), Geschenken oder "Kost und Logis".

[Bearbeiten] Hauptpflegeperson

Pflegende Angehörige nehmen eine Reihe von sozialen, rechtlichen, evtl. auch finanziellen und pflegerischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf sich, die sich von der Situation beruflich pflegender Personen unterscheiden (Pflegepersonal). In der Pflege verbreitet ist die Bezeichung einer der pflegenden Personen in Abhängigkeit vom Umfang der tatsächlich geleisteten Pflege als Hauptpflegeperson. Diese stammt i.d.R. aus der Familie der gepflegten Person und ist in drei Viertel der Fälle weiblichen Geschlechts, z.B. Ehefrau oder (Schwieger-)Tochter, bei pflegebedürftigen Kindern die Mutter.[2] Die Hauptpflegeperson gilt wegen ihrer umfassenden Präsenz und dem Maß übernommener Verantwortung auch als wichtige Ansprechperson für die beruflich Pflegenden, wenn die gepflegte Person ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst regeln kann. Eine Hauptpflegeperson hat im juristischen Sinn nicht automatisch die Befugnisse eines "Betreuers". Betreuer sein setzt die Ernennung durch das zuständige Familiengericht voraus.

[Bearbeiten] Zusammenarbeit und Umgang mit pflegenden Angehörigen planen

Laut Krankenpflegegesetz gehört die Befähigung zu „Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen“ zur Ausbildung (§ 3, Abs. 2, Nr. 1c). Zu einer vollständigen Pflegeplanung gehört die systematische Einbeziehung Angehöriger. Dabei müssen auch deren Ressourcen und Probleme berücksichtigt werden.

[Bearbeiten] Berücksichtigung durch die Pflegeversicherung

Die Pflegekassen sind aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) zur Beratung auch der Angehörigen über mögliche Leistungen verpflichtet. Zu diesen Angeboten gehören finanzielle Zuschüsse und kostenlose Schulungskurse. Es besteht die Möglichkeit, dass eine solche Schulung auch vor Ort „in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen“ durchgeführt wird (SGB XI § 45). Viele ambulante Pflegedienste bieten diese Schulungen an.

Die Pflegeversicherung ermöglicht durch die Zahlung von Pflegegeld an die pflegebedürftige Person, dass diese den pflegenden Angehörigen ohne bürokratischen Aufwand eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen kann. Das Pflegegeld entspricht allerdings nicht der Höhe der Sachleistung; auch besteht kein Rechtsanspruch seitens der pflegenden Angehörigen.[3]

Daneben gibt es eine soziale Absicherung durch Zahlung von Beiträgen für die Pflegeperson an die Rentenversicherung durch die Pflegekasse, wenn der pflegende Angehörige wöchentlich mindestens 14 Stunden für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung aufwenden muss und die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als dreißig Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Zeiten der allgemeinen Betreuung und Beaufsichtigung werden bei der Feststellung des Pflegeaufwandes nicht berücksichtigt.

[Bearbeiten] Beweggründe zur Übernahme der Pflege Angehöriger

[Bearbeiten] Motivation aus (Nächsten-)Liebe und Zuneigung

[Bearbeiten] Motivation aus Dankbarkeit oder Pflichtgefühl

[Bearbeiten] Motivation aus finanziellen Gründen

[Bearbeiten] Motivation aus Abhängigkeit

[Bearbeiten] Belastungen pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige werden bei einer umfassenden Pflege häufig von ganz unterschiedlichen Belastungen gleichzeitig und oft unvorbereitet getroffen. Da die Verweildauer im Krankenhaus auch von Schwerkranken mittlerweile sehr kurz ist („ambulant vor stationär“), müssen sich Angehörige plötzlich auf eine völlig veränderte Situation einstellen. Oft muss die häusliche Pflege innerhalb weniger Tage organisiert werden, wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus sehr kurzfristig angekündigt wird.

[Bearbeiten] Psychische Belastungen

In der Gesellschaft gilt es immer noch als selbstverständlich, dass die Pflege von der Familie übernommen wird, insbesondere von den weiblichen Mitgliedern. Diese Erwartungshaltung kann dazu führen, dass auch solche Angehörige sich zur Pflege verpflichtet sehen, die sich dieser Aufgabe gar nicht gewachsen fühlen. Psychische Belastung kann sich unterschiedlich nach außen zeigen, z.B. in übermäßiger Besorgnis um den Pflegebedürftigen oder anhaltendes Mißtrauen gegenüber anderen an der Pflege Beteiligten.

Eine längere Unterstützung kann mit spezifischen Problemen verbunden sein, die in der Psychologie "Rollenumkehr" genannt werden. So übernimmt eine Tochter beispielsweise die „Mutterolle“ gegenüber ihrer pflegebedürftigen Mutter, die wiederum „zum Kind“ werden soll, dies aber nicht akzeptiert und sich daher nicht kooperativ verhält. Eine anderes Beispiel: Die pflegebedürftige Mutter begibt sich vollständig in die „Kleinkindrolle“, verhält sich hilfloser, als sie eigentlich ist und schreit ständig nach der Tochter. Als Dauerzustand kann dies zu tiefen Konflikten zwischen allen Beteiligten und zur Auflösung von Familien führen.

Wegen der häufigen Fokussierung auf die Pflegebedürftigen werden die pflegenden Angehörigen unter Umständen nicht als behandlungsbedürftig wahrgenommen [1]. Angesichts der Pflegebelastung, eigener gesundheitlicher Probleme und der emotionalen Belastung in der Beziehung zum Gepflegten können sich körperliche, geistige, soziale und/oder seelische Beeinträchtigungen beim Pflegenden einstellen [1, 2, 3, 4]. Infolge einer Pflegebelastung werden ungefähr ein Drittel der pflegenden Angehörigen krank [1]. Man darf allerdings annehmen, dass die Zahl nicht aufgedeckter Beschwerden hoch ist. Wird der pflegende Angehörige krank, leidet darunter als Folge seine Pflege [1].

Geistig-seelische Belastungen äußern sich häufig in Depressionen, Traurigkeit, Pessimismus, Reizbarkeit, Schlafstörungen, Gefühl des Allein- und Verlassenseins. [1, 2, 3, 4,]. Diese seelischen Probleme können medizinische nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine permanente Blutdruckerhöhung [1]. Pflegende Angehörige sind in der Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten häufig eingeschränkt. Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit kann die soziale Isolation mehr oder weniger stark ausgeprägt sein. Je enger das Verhältnis zum Gepflegten ist, desto größer sind häufig die sozialen Einschränkung und auch die geistig-seelischen Belastungen [1]. Die geringe finanzielle Unterstützung [2] und mangelnde Anerkennung ihrer Arbeit [1] werden als zusätzliche Stressoren angegeben.

[Bearbeiten] Weitere psychische Belastungsfaktoren

Die behinderte oder kranke Person darf ihrer Freiheit nicht beraubt werden; aber was ist mit der Freiheit derer, die ihn pflegen?


[Bearbeiten] Körperliche Belastungen

Die 24-Stunden-Pflege (auch der "36 Stunden-Tag" genannt) kann zu spürbaren physischen Beeinträchtigungen auf Seiten der Pflegenden führen:

[Bearbeiten] Soziale Einschränkungen

Der oft hohe Zeitaufwand für die Pflege (im Durchschnitt 36,6 Stunden pro Woche)[4] führt bei den pflegenden Angehörigen zur Reduzierung sozialer Kontakte und Verzicht auf bisherige Hobbys und Beschäftigungen, im schlimmsten Fall bis zur völligen Isolation. Notwendige Tätigkeiten außer Haus werden in Hetze erledigt, um schnell wieder beim Kranken zu sein.

[Bearbeiten] Finanzielle Belastung

[Bearbeiten] Sonstige Belastungen

[Bearbeiten] Mehr Aufmerksamkeit für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind nicht automatisch (potentielle) Patienten [1]. Viele Beeinträchtigungen pflegender Angehöriger hängen sicher davon ab, ob sie berufstätig sind, ob sie von ambulanten Teams unterstützt werden, welche Beziehung sie zum Gepflegten haben, welche Erkrankung bei dem Gepflegten vorliegt und wie ihr eigener Mechanismus ausgeprägt ist, Stress zu bewältigen [1, 2]. Sie sollten aber möglichst im Blickfeld ihres Hausarztes (evtl. durch Hausbesuche) bleiben, um die bereits angeführten Beeinträchtigungen an der Wurzel ergreifen und entsprechend therapieren zu können. Neben der Behandlung der medizinischen Beeinträchtigung ist auch die Therapie der geistig-seelischen bedeutend. Psychologische Betreuung fördert das subjektive Wohlbefinden und die Fähigkeit mit der Situation umzugehen [1, 5]. Das Gefühl des Alleinseins und des Nicht-Verstanden-Werdens kann durch Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger und andere beratende Einrichtungen verbessert werden [1, 4]. Eine vernetzte kontinuierliche Betreuung könnte die Situation des Pflegenden erleichtern, dazu gehören zum Beispiel ein- bis zweiwöchige stationäre Pflege oder eine Kur für den Pflegenden mit Seminaren und Gruppengesprächen [1].

„Pflege kann nur gut gehen,
wenn es den Pflegenden selbst gut geht“
(Jansen 1995)

Viele pflegende Angehörige sind nach einer Umfrage aus dem Jahr 2009 (Institut Forsa für die Techniker Krankenkasse) körperlich und seelisch überlastet. Fast jeder Zweite gab in der Befragung an, dass ihn die Aufgaben zuhause an den Rand eines Burnouts bringen. Die Umfrage ist Teil des repräsentativen „Kundenkompass Stress“, den die Krankenkasse in Zusammenarbeit mit dem FAZ-Institut und Forsa erstellt hat.[5] Das Meinungsforschungsinstitut hat im Januar 2009 1.014 deutschsprachige Personen zwischen 14 und 65 Jahren zu ihrem persönlichen Stress-Pegel, ihrem Umgang mit Stress und dessen mögliche gesundheitliche Folgen befragt. Menschen unter Dauerdruck leiden gegenüber wenig Gestressten mehr als doppelt so oft unter einer Herz-Kreislauf-Erkrankung.

== Literatur ==

Englische Angaben:

[Bearbeiten] Literarische Verfilmung des Themas

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

[1]Handlungshilfen für Angehörige - ein kostenloser Ratgeber der Unfallkasse NRW

  1. Statistisches Bundesamt 2008
  2. Christa Büker:‘‘Pflegende Angehörige stärken‘‘. Stuttgart 2009, S.12
  3. Auflistung der Höhe von Sachleistung bzw. Pflegegeld nach Pflegestufeabgerufen am 12. Dezember 2010
  4. Schneekloth & Leven 2003
  5. Die kompletten Studienergebnisse von Forsa und TK (PDF-Datei; 3,1 MB Download)
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