Pflegeberater

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Pflegeberater (Case Manager) und Pflegeberaterinnen (Case Managerinnen) sind Personen, die eine Pflegeberatung im Sinne des § 7a SGB XI durchführen. Die Bezeichnung ist jedoch nicht gesetzlich geschützt, so dass sich auch andere Personen, Pflegeberater nennen dürfen.

Die Pflegeberatung, auch engl. als Case Management bezeichnet, ist ein neuer Tätigkeitsbereich in oder neben der Pflege. Die Pflegekassen sind seit dem 1. Januar 2009 nach § 7a SGB XI verpflichtet, Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, eine umfassende, individuelle und unabhängige Beratung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin zu erbringen. Nach dem 30. Juni 2011 darf dazu nur noch besonders qualifiziertes Personal, insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter jeweils mit einer Zusatzqualifikation, eingesetzt werden. Die Beratung bezieht sich auf die Auswahl und die Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie auf sonstige Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Der Anspruch auf die Pflegeberatung wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgaben der Pflegeberaterin sind:

[Bearbeiten] Mögliche Tätigkeitsgebiete der Pflegeberaterinnen

[Bearbeiten] Die Weiterbildungsmaßnahme

Beruflich einschlägig vorgebildete Personen, die Pflegeberatung durchführen wollen, können sich durch eine mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassende Weiterbildungsmaßnahme gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes [1] zum Pflegeberater weiterbilden lassen und dadurch von diesem Verband Zertifizierte Pflegeberater werden. Diese Weiterbildungen beinhalten nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes:

Hinzu kommen Praktika in einer ambulanten und in einer (teil)stationären Einrichtung, wenn keine Erfahrungen in der Pflege vorhanden sind


Zugangsvoraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als

Die Betriebskrankenkassen (BKK) und andere Weiterbildungseinrichtungen (z.B. TÜV, Donner + Partner Bildungszentren GmbH in Lünen und Kamen, bfw, FH Deggendorf) haben 2009 und teilweise bereits schon früher damit begonnen zertifizierte Pflegeberater auszubilden.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater vom 29. August 2008

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

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