Pflegeassistent (Niedersachsen)

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]Die bzw. der Pflegeassistent/-in (Niedersachsen) seit 2009.

Für HauptschulabsolventInnen bietet die 2-jährige Berufsfachschule Pflegeassistenz die Möglichkeit einen anerkannten Berufsabschluss als "staatlich geprüfte(r) Pflegeassistent(in)" und gleichzeitig den Realschulabschluss Sek I (oder wenn die Unterrichtseinheiten angeboten werden und die Leistungen dem entsprechen, sogar den erweiterten Sek I ) zu erreichen.

Die praktische Ausbildung wird in mindestens 2 verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Familienpflege durchgeführt. Sie umfasst 960 Zeitstunden verteilt auf beide Ausbildungsjahre.

Der erfolgreiche Schulbesuch wird außerdem evtl. auf eine weiterführende dreijährige Ausbildung zur Staatlich gepr. Altenpfleger(in) oder als Gesundheits- und Krankenpfleger(in) mit einem Jahr angerechnet.

Am Ende der Ausbildung erfolgen drei schriftliche und ein praktische Prüfung. Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhält der/die Teilnehmer/in ein Abschlusszeugnis. Sofern der/die Teilnehmer/in körperlich, geistig und persönlich für den Beruf geeignet ist, wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/.r Pflegeassistent/-in“ zu führen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Schulischer Ausbildungsteil, Theorie

  1. Allgemeinbildender Lernbereich mit den Fächern
    1. Deutsch
    2. Englisch
    3. Mathematik
    4. Politik
    5. Religion
    6. Sport
  2. Arbeits- und Beziehungsprozesse mit den Lernfeldern
    1. Berufliches Selbstverständnis entwickeln
    2. Beziehungen gestalten
  3. Unterstützung des Menschen mit den Lernfeldern
    1. Menschen in ihrer Versorgung unterstützen
    2. Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
  4. Pflege von Menschen mit den Lernfeldern
    1. In stabilen Pflegesituationen pflegen und begleiten
    2. Veränderte Pflegesituationen wahrnehmen und adäquat reagieren
  5. Wahlpflichtangebote

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Verwechslungsgefahr mit Betreuungskräften

Eine Art von Einführung zur Pflegeassistentin / zum Pflegeassistenten wird mancherorts (außerhalb von Hamburg) bereits nach 240 Std. erreicht. Diese "Kurse/Ausbildungen" wird auch berufsbegleitend angeboten. Es handelt sich nicht um eine Berufsausbildung. Der Begriff Alltagsbegleiter/-erin oder Pflegeassistentin/-stent wurde im Jahr 2009 wegen einer neuen Finanzierungsmöglichkeit für die Versorgung dementer Personen meistens gleichbedeutend mit Zusätzliche Betreuungskraft für Demenzerkrankte verwendet.

[Bearbeiten] Siehe auch


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