Organspendeausweis

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Organspendeausweis Vorderseite

Der idealerweise bei den Ausweispapieren liegende Organspendeausweis ist eine schriftliche Willensbekundung für den Todesfall. Er beruht auf der in Deutschland gültigen erweiterten Zustimmungslösung zur Organspende, die in §3 und §4 des Transplantationsgesetzes verankert ist. Angehörige und behandelnde Ärzte können anhand dieses Ausweises erkennen, ob die ausstellende Person nach Feststellung ihres Todes mit einer Spende von Organen und Gewebe zu medizinischen Zwecken einverstanden ist bzw. die Entnahme ganz oder teilweise ausschließt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entscheidungskriterien

Gründliche und unabhängige Information über alle Aspekte einer Organ- und/oder Gewebeentnahme ist die Voraussetzung für eine freie Entscheidung für oder gegen Organspende. Kriterien dafür können sein:

In Anbetracht der vielen möglichen Fragen ist es sinnvoll, sich nicht nur auf das Ausfüllen eines Organspendeausweises zu beschränken, sondern möglichst frühzeitig das Gespräch mit der eigenen Familie über die eigenen Vorstellungen zu suchen. Das kann ebenso für das Verfassen einer Patientenverfügung gelten.

[Bearbeiten] Argumente für die Organspende

Weltweit herrscht ein Mangel an Spenderorganen, so dass inzwischen lange Wartelisten bestehen. Die Angaben über die Wartezeiten, z. B. für eine Spenderniere in Deutschland, variieren; sie sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrugen Anfang 2005 ca. 6-8 Jahre. Viele Patienten versterben während der Wartezeit auf ein neues Organ an ihren schweren Krankheiten. Eine erfolgreiche Organspende erlaubt anderen Menschen mit - unter Umständen jahrelanger - schwerer Krankheit durch Transplantation eine Verbesserung ihrer Lebensqualität und eine - weiterhin begrenzte - Lebenszeitverlängerung.

[Bearbeiten] Argumente gegen Organspende

[Bearbeiten] Rechtsfragen beim Ausweis

Die unterschiedliche Rechtslage in den Ländern innerhalb der EU zur Frage der Zustimmung kann als der Hauptgrund dafür angesehen werden, dass in Ländern wie Spanien (27 Spender pro Mio. Einwohner und Jahr) und Österreich (24 Spender) mehr Organe gespendet werden als in den Niederlanden (16 Spender) oder Deutschland (13 Spender). Das Verfahren sollte von gesellschaftlichem und individuellem Konsens getragen sein. Mit der Zustimmungslösung, wie sie auch in erweiterter Form in der BRD gilt, wird eine höhere Hürde aufgestellt, die zunächst ohne jede Handlung/Absichtserklärung davon ausgeht, dass aus keiner Leiche ohne vorliegende Zustimmung Organe und/oder Gewebsteile entfernt werden dürfen.

Die Widerspruchslösung anderer Länder kehrt dies um: Organ- und Gewebsentnahmen unterbleiben nur, wenn dies ausdrücklich verlangt worden ist. Dahinter steht u.a. die Frage, ob Eigentum an einem Leichnam begründet werden kann und soll.

Ob die Träger des Organspendeausweises und die Unterschrift von der selben Person rechtsverbindlich abstammt, ist zunächst nur eine Frage des ersten Anscheins. In Zweifelsfällen würde jeder Arzt auf eine genaue Überprüfung drängen, um spätere ethische und rechtliche Vorwürfe auszuschließen.

Eine zu beachtende Formvorschrift existiert in der BRD nicht. Das Ausweisformular kann auch einfach als Mustervorlage abgeschrieben werden. Durch seine Optik fällt es allerdings bei den Ausweispapieren schnell auf.

Sollten Angehörige einer Organspende trotz Ausweis oder ähnlicher Willensverfügung widersprechen, so sollte dem entsprochen werden, da nicht jeder Angehörige mit solch einer Entscheidung (und deren Folgen für das persönliche Abschiednehmen) problemlos weiterleben kann, auch wenn die Entscheidung vom potentiellen Spender selbst getroffen wurde.


[Bearbeiten] Aufbau des Organspendeausweis

Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse

"Für den Fall, dass nach meinem Tod [...], erkläre ich [...] (es folgt eine Auswahl mehrerer möglicher Vorgehensweisen, wovon eine Möglichkeit durch Ankreuzen ausgewählt werden kann sowie Platz für Anmerkungen und ggf. Angabe von Namen, Anschrift und Telefonnummer von der Person, die anstelle des Ausweisträgers entscheiden soll)

Datum, Unterschrift

[Bearbeiten] organspende.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Abkürzung BZgA)) betreibt zur allgemeinen Information die Seite

Dort ist ein Muster des Organspendeausweis abgebildet.

Sie enthält Informationen zu folgenden Abschnitten:

Ebenfalls wird auf weitere Literatur, auch kontroverser Art, hingewiesen.


[Bearbeiten] Mündliche Informationen

Persönliche Fragen werden gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 90 40 400 beantwortet (Infotelefon Organspende)

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] siehe auch:


[Bearbeiten] Weblinks


Wikipedia-logo.png vgl. Wikipedia: "Organspendeausweis"


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