Mutterschutz
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Das deutsche Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter vom 24. Januar 1952) soll werdende Mütter, Wöchnerinnen und stillende Mütter vor ungesunder Beschäftigung schützen. Es gilt für Arbeitnehmerinnen sowie für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte. Für Beamtinnen gelten die ähnliche Mutterschutz- und Elternzeitverordnungen des Bundes oder der Länder.
Im Mutterschutzgesetz ist unter anderem geregelt, wann oder in welchen Fällen eine Schwangere oder eine Mutter nicht beschäftigt werden dürfen (umgangssprachlich als Mutterschaftsurlaub bezeichnet). Für die Zeit der Beschäftigungsverbote besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 13 MSchG). Der Arbeitgeber hat einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen (§ 14 MSchG).
Nicht im Mutterschutzgesetz, sondern im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, ist die Elternzeit geregelt, die auch Väter in Anspruch nehmen können.