Mischinfusion

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Mischinfusionen sind Infusionslösungen, die unter sterilen Kautelen (lege artis) aus mehren Komponenten „zusammengefügt“ werden. Die Mischung von Infusionslösungen ist eine Arzneimittelherstellung im Sinne § 4 Abs.14 Arzneimittelgesetz und sollte in der Regel in einer Laminar-Air-Flow-Box erfolgen. Falsche Kompromisse zu Ungunsten der Patientensicherheit sind obsolet.

Die Zumischung von Pharmaka (Medikamenten) zu Infusionslösungen (besonders auf Intensivstationen) fällt im klinischen Alltag ebenfalls unter die Bezeichnung Mischinfusion: Es werden Medikamente in einer Trägerlösung (physiologische Kochsalzlösung) transportiert. Man spricht daher auch von der so genannten Vehikelfunktion der Trägerlösung, Umgangssprachlich „hängt der Patient am Tropf“. Diese Form der Mischinfusion ist nicht unumstritten, da durch Wechselwirkungen der zugesetzten Arzneimittel Inkompatibilitäten nicht ausgeschlossen werden können. Einmal in die Mischinfusion gelangt, können sich Bakterien und Pilze vermehren und lebensbedrohliche Infektionen auslösen. Die Applikation erfolgt über einen venösen Zugang (Venekatheter, Kanüle, Flexüle, Braunüle, Viggo).

Procedere:

[Bearbeiten] DGAInfo

Empfehlung zur Kennzeichnung von Spritzen in der Intensiv- und Notfallmedizin. Klick hier: [1]


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