Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

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Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MZV) ist eine fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Ein solches Versorgungszentrum wird von den Krankenkassen im Rahmen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung zugelassen. Damit können sich Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, statt in einer herkömmlichen Arztpraxis auch in einem MVZ ambulant ärztlich behandeln lassen.

Medizinische Versorgungszentren müssen fachübergreifend tätig sein, es müssen also Fachärzte unterschiedlicher Richtungen oder psychologische Psychotherapeuten beschäftigen werden. Sie ähneln darin den ehmals in der DDR bestehenden Polikliniken. Der ärztliche Leiter muss in dem Zentrum selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein und darf in medizinischen Fragen keinen Weisungen unterliegen. Die in dem Zentrum tätigen Ärzte müssen in das Arztregister eingetragen sein.

Ein MVZ kann auch Gesundheits- und Krankenpfleger beschäftigen. Das eröffnet die Möglichkeit, die Erbringung von Leistungen an nichtärztliches Personal delegieren.

Ein medizinische Versorgungszentrum kann nur von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern oder von gemeinnützigen Trägern, die auf Grund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, gegründet werden. Die Möglichkeit, dass sich nicht gemeinnützige Pflegedienste oder Hilfsmittelerbringer an einem Zentren als Betreiber anschließen können, besteht seit Anfang 2012 nicht mehr.  

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