Medikamentenverwechslung

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Medikamentenverwechslungen in der Pflege sollen durch festgelegte Prozeduren verhindert werden. Medikamente werden in aller Regel nur gegen schriftliche Verordnung durch Apotheken mit geprüftem Personal ausgegeben.

In Pflegeeinrichtungen, werden die Medikamente für die einzelnen Patienten oder dort gepflegten Personen im Stationszimmer in einem sonst verschlossenen Schrank verwaltet und von dort heraus gerichtet. Nur examinierte PflegerInnen dürfen dies anhand der Verordnungen des Arztes tun. Sie wenden dabei das Vier-Augen-Prinzip und die 5-x-Richtig-Regel an.

Verwechslungen sind deshalb zwar selten, aber kommen trotzdem ausnahmsweise vor. Daher sind Routinekontrollen in der Apotheke (gesetzl. Grundlagen) und auf den Stationen unverzichtbar.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Abgabe

In Pflegeeinrichtung erfolgt die Abgabe der Tabletten, Tropfen etc. von der PflegerIn bei jeder Einnahme direkt an die einnehmende Personen. Nur in der häuslichen Umgebung werden die Einzeldosen des Medikaments in Fächer eines Medikamentendispensers (Tablettenkästchens) gerichtet. Die Gabe, aber auch die Nicht-Verabreichung, z. B. wegen Verweigerung, ist zeitnah zu dokumentieren.

[Bearbeiten] Giftzentralen – Auskünfte bei Verwechslungen

Die Vergiftungs-Informations-Zentralen sind ein kostenfreier 24-Stunden-Notfall- und Informations-Service für jeden, der Informationen im Zusammenhang mit Vergiftungen und Drogen sowie zu Medikamentenwirkungen benötigt. Die Auskünfte sind nicht an eine regionale Zuständigkeit gebunden. Sie werden aber neben dem Präparatnamen auch nach Zeitpunkt der Einnahmen, Geschlecht, Alter, Gewicht der von der Einnahme betroffenen Person befragt, um eine erste Therapie-Empfehlung zu optimieren.

Auskünfte bei Verwechslungen können die aufgelisteten Giftzentralen der verschiedenen Unikliniken geben:

[Bearbeiten] in Deutschland

Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes)[1]
Informationszentrale gegen Vergiftungen des Landes NRW am Zentrum für Kinderheilkunde des Universitätsklinikum Bonn[2]
Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (GGIZ)
Vergiftungsinformationszentrale der Universitätskinderklinik Freiburg[3]
Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Universität Göttingen (GIZ-Nord)[4]
Informations- und Behandlungszentrum für Vergiftungen der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin in Homburg/Saar
Beratungsstelle bei Vergiftungen Mainz - Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen - Klinische Toxikologie - II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz[5]
Giftnotruf München der Technischen Universität München im Klinikum Rechts der Isar
Giftinformationszentrale Nürnberg, Klinikum Nürnberg/Universität Erlangen-Nürnberg

[Bearbeiten] in Österreich

Giftnotruf: Allgemeines Krankenhaus Wien, Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien

[Bearbeiten] in der Schweiz

Giftnotruf: Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Zürich[6]

[Bearbeiten] Verhalten bei kritischen Ereignissen

Ein ganz wichtiges Prinzip ist das Zugeben eines Fehlers und der

erst dadurch möglichen Schadensbegrenznung durch

[Bearbeiten] Beispiele von kritischen Ereignissen

[Bearbeiten] Siehe hierzu auch:

| PflegefehlerFehlerberichtssystemKörperverletzung |

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Quellen, Zitatnachweise, Zeitschriftenartikel

  1. Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben - Giftnotruf
  2. Giftzentrale Bonn
  3. Vergiftungsinformationszentrale der Uni Freiburg
  4. Giftinformationszentrum-Nord
  5. Informationen der Universität Mainz
  6. Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum
  7. Tödliches Medikament in Stuttgarter Zeitung vom 15.01.2009

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch:

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