Lernfeld 3.2. Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege
Aus PflegeWiki
Lernbereich 3 Lernfeld 3.2. im 3. Jahr
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Ziele
Die Auszubildenden kennen die rechtlichen Grundlagen der Qualitätssicherung und wenden diese auf die interne und externe Qualitätssicherung an. Die Aufgaben der Fachaufsicht als verantwortliche Fachkraft aller pflegerischen Tätigkeiten nehmen sie wahr.
[Bearbeiten] Stoffverteilungsplan im 3. Ausbildungsjahr
- Rechtliche Grundlagen
– Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI – weitere qualitätsrelevante Bestimmungen – Gesetz zur Qualitätssicherung und Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege
- Bestimmungen des § 80, 87, 88, 107, 74, 73, 72, 18, 2 SGB XI
§ 137 SGB V,
§ 93 Nr.2 BSHG
- §§ 4, 4e Heimgesetz
- Pflegequalitätssicherungsgesetz, Qualitätssicherung
und -prüfung, Personalausstattung, Verbraucherschutz, Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht
- Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe
– Strukturqualität – Prozessqualität – Ergebnisqualität
- Fachaufsicht
==Bemerkungen zu Lehrbüchern, didaktischen Hilfsmitteln, Exkursionen
[Bearbeiten] Anzahl der vorgesehenen Leistungsnachweise, Termine dafür
[Bearbeiten] evtl: Schlüssel zur Gewichtung der einzelnen Schwerpunkte im Zeugnis
[Bearbeiten] Sonstiges zu diesem Lernfeld
24 Stdn.
[Bearbeiten] siehe auch
| Beurteilung: Dieser Artikel ist sehr kurz oder unvollständig, und sollte noch erweitert werden. Falls Du etwas zu diesem Thema weißt, dann sei mutig und füge Dein Wissen hinzu. |