Lernfeld 3.2. Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege

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Lernbereich 3 Lernfeld 3.2. im 3. Jahr


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ziele

Die Auszubildenden kennen die rechtlichen Grundlagen der Qualitätssicherung und wenden diese auf die interne und externe Qualitätssicherung an. Die Aufgaben der Fachaufsicht als verantwortliche Fachkraft aller pflegerischen Tätigkeiten nehmen sie wahr.


[Bearbeiten] Stoffverteilungsplan im 3. Ausbildungsjahr

– Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI – weitere qualitätsrelevante Bestimmungen – Gesetz zur Qualitätssicherung und Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege

§ 137 SGB V,

§ 93 Nr.2 BSHG

und -prüfung, Personalausstattung, Verbraucherschutz, Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht

– Strukturqualität – Prozessqualität – Ergebnisqualität

==Bemerkungen zu Lehrbüchern, didaktischen Hilfsmitteln, Exkursionen

[Bearbeiten] Anzahl der vorgesehenen Leistungsnachweise, Termine dafür

[Bearbeiten] evtl: Schlüssel zur Gewichtung der einzelnen Schwerpunkte im Zeugnis

[Bearbeiten] Sonstiges zu diesem Lernfeld

24 Stdn.


[Bearbeiten] siehe auch


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