Laienpflege

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Laienpflege ist die Erbringung von Pflegetätigkeiten durch Personen, die nicht die für einen Pflegeberuf gesetzlich vorgesehene berufliche Ausbildung haben. Laienpflege geschieht in der Regel nicht zu Erwerbszwecken.

Gesetzlich regelmentiert ist nur das Führen der Berufsbezeichnung z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger. Hierfür ist die Absolvierung einer Ausbildung und das Ablegen der staatlichen Prüfung vorgeschrieben. Die berufliche Ausübung der Pflege ist dagegen selbst nicht unmittelbar reglementiert.

Die Abrechnung pflegerischer Leistungen mit Kostenträgern kann an einen Ausbildungsnachweis geknüpft sein.

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