Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
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Gesundheits- und Krankenpflegehelfer unterstützen examinierte Pflegefachkräfte bei der Versorgung und Pflege von Patienten. Sie wirken bei Therapiemaßnahmen mit und sorgen für Sauberkeit und Hygiene auf der Station.
Die Ausbildung ist landesrechtlich als schulische Ausbildung an Schulen des Gesundheitswesens und anderen Bildungseinrichtungen geregelt. Sie dauert in der Regel ein Jahr. Je nach Bundesland führt die Ausbildung zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen, beispielsweise Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegehelfer.
Einen Übersicht über die einzelnen landesrechtlichen Regelungen ist im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit zu finden.
Den Beruf des Krankenpflegehelfers gibt es seit 1965. Zwischen 1985 und 2003 gab es eine bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung im Krankenpflegegesetz. Jedoch hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - zum Altenpflegegesetz festgestellt, dass die Gesetzgebungskompetenz für Berufe, die keine Heilberufe sind, nicht beim Bund sondern bei den Ländern liegt. Das Bundesverfassungsgericht sah die Helferberufe nicht als Heilberufe im rechtlichen Sinne an, da diese keinen "heilkundlichen Schwerpunkt" hätten.
[Bearbeiten] Berufsbezeichnungen
Alle Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt.
[Bearbeiten] Zulassungsvoraussetzungen
(Stand: Juni 2005)
- Alle verlangen die Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (Nds. in der Entwurfsfassung nicht)
- Alle verlangen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung/Bildungsabschluss.
- Saarland: bei gleichwertigem Bildungsabschluss zusätzlich den Nachweis berufl. Vorbildung.
- Nordrhein-Westfalen: verlangt zusätzlich die Vollendung des 17. Lebensjahres
- Baden-Württemberg: zusätzlich eine einjährige einschlägige Vorerfahrung (z.B. Berufsfachschule für Sozialwesen, Freiwilliges Soziales Jahr)