Isolierung

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Unter Isolierung werden in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen verstanden. Dabei wird entweder ein abwehrgeschwächter Patient vor Krankheitserregern geschützt oder einer Übertragung von ansteckenden Infektionen vorgebeugt. Der hausinterne Hygieneplan einer stationären Einrichtung sieht spezielle Regelungen zur Isolierung vor.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Isolierung zum Schutz vor Krankheitsübertragung

[Bearbeiten] Betroffene Patientengruppe

Isoliert werden alle Patienten, die an einer meldepflichtigen Infektion erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht. Auch die Besiedelung mit MRSA oder anderen antibiotikaresistenten Bakterien kann ein Isolierungsgrund sein, wenn die Gefahr der Übertragung auf andere Patienten besteht (Erreger auf der Haut, in Ausscheidungen, Sekreten oder in den Atemwegen).

[Bearbeiten] Maßnahmen

Für Isolierungsmaßnahmen bei ansteckender Infektion oder dem Verdacht auf eine solche Krankheit gilt:

Alles, was aus dem Zimmer heraus kommt, muss desinfiziert bzw. gesondert verpackt sein.

[Bearbeiten] Umkehr-Isolierung

Beim abwehrgeschwächten Patienten muss eine Einschleppung von Keimen weitgehend reduziert werden, um den Patienten nicht zu gefährden. Die protektiven Isolierungsmaßnahmen laufen dabei in anderer Weise ab, daher auch die Bezeichnung Umkehr-Isolation.

[Bearbeiten] Infektgefährdete Patienten

[Bearbeiten] Maßnahmen

Hier gilt:

Alles, was ins Zimmer hinein kommt, muss desinfiziert bzw. steril verpackt sein.


[Bearbeiten] Literatur

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