Intravenöse Injektion

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Die intravenösen Injektion über eine liegende Venenverweilkanüle* oder einen ähnlichen Zugang zum venösen Blutkreislauf des Patienten

 *Hinweis: In der Schweiz ist die Durchführung einer intravenösen Injektion über eine Venenverweilkanüle für Pflegefachpersonen erlaubt.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Durchführung intravenöse Injektion

Werden Medikamente intravenös verabreicht, ist hohe Vorsicht geboten. Es ist sehr wichtig, dass die Pflegefachperson die Geschwindigkeit bei der Verabreichung (zw. 1-3 ml pro Minute) genau einhält, diese Menge kann natürlich in der Anästhesie oder Intensivpflege abweichen da es hier auch Medikamente gibt die schneller infundiert werden müssen um die gewünschte Wirkung zu erzielen.. Wichtig: Es dürfen maximal 5ml auf diese Weise gespritzt werden! Ist die erforderliche Dosis höher, muss das Medikament in eine Trägerlösung injiziert und über eine Kurzinfusion gegeben werden.

[Bearbeiten] Risiken

Bei der intravenösen Punktion können Keime in die Blutbahn eingebracht werden, so dass nur mit sterilen Nadeln gearbeitet werden darf. Bei der längeren intravenösen Therapie über eine Venenverweilkanüle kommt es meist innerhalb einiger Tage zu einer Keimbesiedlung, so dass eine Thrombophlebitis, eine Bakteriämie und/oder eine Sepsis auftreten können. Dann muss die Verweilkanüle umgehend entfernt werden.

Bei einem Durchstechen der Vene kann das Medikament paravenös, also in das umliegende Gewebe gelangen. Bei gewebsreizenden Medikamenten kann das zu einem örtlichen Absterben des Gewebes (Nekrose) oder zu Abszessen führen.

Desweiteren besteht die Gefahr der Bildung von Hämatomen, der sekundären Perforation der Vene, der Venenschädigung und Venenreizung und der arteriellen Punktion und Injektion.


[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Vergeiche dazu auch, siehe auch

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