Informed consent
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Der sogenannte Informed consent (vergleiche Helsinki-Deklaration), englisch für informierte Zustimmung, ist der oberste Grundsatz bei Forschungen mit und am Menschen, aber auch vor ärztlichen Eingriffen zur Untersuchung und Behandlung.
- inform: Der Arzt oder Forscher muss den Patienten oder Probanden ausreichend informieren, was genau geplant ist und welchen Zweck der Eingriff oder die Untersuchung verfolgt. Besonders auf eventuelle Nebenwirkungen oder Risiken muss möglichst detailliert eingegangen werden.
- consent: Der Arzt oder Forscher muss das Einverständnis des Probanden einholen. Eine Einwilligung des Patienten oder Probanden ist nur dann wirksam, wenn eine sachgerechte Aufklärung durch den Arzt oder Forscher vorangegangen ist.
Wird einer dieser Grundsätze verletzt und die Untersuchung oder der Eingriff findet dennoch statt, erfüllt dieses möglicherweise den Tatbestand einer Körperverletzung. Allerdings gibt es auch für diese Regelung Ausnahmefälle.
[Bearbeiten] Weblinks
- M. Parzeller et al.: Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen. In: DÄ Jg. 104, Heft 9, 2007 S.576-584, abgerufen am 22. Dezember 2011