Infektionsschutzgesetz

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionserkrankungen beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 57 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) wurde durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz - SeuchRNeuG) eingeführt. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft und tritt in die Nachfolge des früheren Bundesseuchenschutzgesetzes.

[Bearbeiten] Inhalt

1.Abschnitt Allgemeine Vorschriften

2.Abschnitt Koordinierung und Früherkennung


3.Abschnitt Meldewesen


4.Abschnitt Verhütung übertragbarer Krankheiten


5.Abschnitt Bekämpfung übertragbarer Krankheiten


6.Abschnitt Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen


7.Abschnitt Wasser

8.Abschnitt Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln

9.Abschnitt Tätigkeiten mit Krankheitserregern

10.Abschnitt Zuständige Behörde

11.Abschnitt Angleichung an Gemeinschaftsrecht

12.Abschnitt Entschädigung in besonderen Fällen

13.Abschnitt Kosten

14.Abschnitt Sondervorschriften

15.Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften

16.Abschnitt Übergangsvorschriften

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] In Deutschland wichtige Gesetze

(Weblinks)

[Bearbeiten] Weitere Weblinks

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