Hirntoddiagnostik

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Die Hirntoddiagnostik dient zur rechtlich akzeptierten Feststellung des Individualtodes eines Menschen und ist damit eine Grundvoraussetzung zur Organentnahme für Transplantationen. Die Maßnahmen zur Hirntodfeststellung werden nur bei Patienten durchgeführt, deren Gehirn schwerste Schäden erlitten hat und die als potentielle Organspender in Frage kommen.

Der Gesetzgeber schreibt ein bestimmtes Vorgehen zur Hirntodfestellung vor, welches 1997 in den entsprechenden Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt wurde.

Bei Patienten, bei denen der Hirntod diagnostiziert werden soll, besteht entweder eine schwere traumatische (z.B. durch massive Blutung) oder atraumatische (z.B. durch Sauerstoffmangel) Schädigung des Gehirns. Die Atmung ist bei diesen Patienten ausgefallen, so dass ihr Kreislauf nur noch mit künstlicher Beatmung aufrecht erhalten werden kann.

Der Patient, der untersucht werden soll, muss eine Körpertemperatur von 37°C haben (bei Körpertemperaturen unter den Normalwerten können auch Störungen der normalen Vitalfunktionen auftreten). Er darf mindestens 24 Stunden keinerlei die Hirnfunktion beeinflussende Medikamente wie Sedativa, Muskelrelaxantien oder bestimmte Analgetika erhalten haben.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Diagnostik

Die neurologische Untersuchung muss von zwei voneinander unabhängigen Ärzten durchgeführt werden, die über mehrjährige Erfahrungen in der intensivmedizinischen Behandlung von Patienten mit Hirnschädigungen verfügen.

Zur Hirntod-Diagnostik gehören:


Der Hirntod bei einem Patienten gilt als festgestellt, wenn

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.transplantation-information.de/organspende_organspender/organspende_organexplantation_facharbeit_2004.html
  2. J.Scholz et al.: Notfallmedizin, S. 107
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