Haushaltshilfe

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In Deutschland gibt es verschiedene Gestaltungsformen, wie Haushaltshilfen (zum Teil auch mit der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Familienmitglieder) beschäftigt werden. Nicht immer, aber relativ häufig handelt es sich bei den beschäftigten Personen um Ausländerinnen. Diese Übersicht soll das Nachschlagen rechtlicher Bestimmungen in diesem Zusammenhang erleichtern. Denn in aller Regel handelt es sich dabei um Arbeitsverhältnisse. Auch wenn alle Beteiligten sich für Privatpersonen halten, ändert das nichts an der rechtlichen Zuordnung zur Funktion Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer. Der Begriff Haushaltshilfe verschleiert diesen Charakter des Arbeitsverhältnisses, ändert aber nichts daran. Seine Ausprägungen und damit die arbeitsrechtlichen Konsequenzen können also sehr verschieden sein:

Die Reihenfolge in der Häufigkeit des Bestehens dieser verschiedenen Arbeitsverhältnisse und damit auch die Größenordnung der sozialrechtlichen Problematik (einzeln und für den gesamten Staat) dürfte gerade umgekehrt zu dieser Reihenfolge sein. Die Schätzungen über die illegalen Arbeitsverhältnisse in der innerfamiliären Pflege beginnen erst jenseits von 100 000 Familien. Unter dem Begriff der Billig-Pflege hatte 2007 ein Unternehmen ein derartiges Konzept (vgl Nr. 4) sogar offensiv bundesweit beworben. Aufgrund massiver Proteste von Berufsverbänden und möglicherweise rechtlicher Schwierigkeiten, kamen diese Arbeitsverhältnisse zunächst nicht zustande.

Dieser Überblick entspricht dem Zustand in der BRD zum Jahresanfang 2008. Er hat sich über die vergangenen 10 Jahre zunehmend stabilisiert.


Illegale Beschäftigung

*Siehe auch: Beschäftigung von ausländischen Helferinnen

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!


[Bearbeiten] Literatur

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