Häusliche Krankenpflege

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Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Begriffe der Häuslichen Krankenpflege

  1. die Beschreibung des Tätigkeitsortes von Pflegenden in der privaten Umgebung der den Auftrag erteilenden Person. In der Regel ist das das Arbeitsgebiet für ambulante Pflegedienste und Sozialstationen. Siehe hierzu ambulante Pflege.
  2. ist sie ein im Sozialgesetzbuch V (zur gesetzl. Krankenversicherung) verankerter Anspruch der Krankenversicherten auf Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, der einen Vertrag mit der Krankenkasse hat.

Diese (Punkt 2) gesetzliche Unterstützung gibt es aufgrund von behandlungsbedürftigen Erkrankungen, die der Patient nicht selbst verrichten kann, auch kein im Haushalt lebender Angehöriger kann dies übernehmen.

Die Leistung ist als Sachleistung ausgestaltet, der Patient erhält keine Rechnung, der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.


[Bearbeiten] siehe auch

ambulante Pflege, Homecare, Krankenpflege, SGB, Pflegeversicherung

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