Gewalt in Pflegebeziehungen

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Der Begriff Gewalt in der Pflege oder Gewalt in Pflegebeziehungen wird überwiegend benutzt, wenn Pflegende (egal ob pflegende Angehörige oder professionell Pflegende) mit körperlicher Gewaltanwendung oder massivem Zwang in einer Pflegesituation etwas gegen den Willen der betroffenen Person durchsetzen (wollen). Dies sind immer kriminelle Handlungen. Gewalt in Pflegebeziehungen wird seit einigen Jahren als ein Ausbildungsthema in der Pflege angesprochen. Bis 1995 wurde Gewaltausübung durch professionell Pflegende eher als ein Tabuthema in Ausbildung und Fachöffentlichkeit umgangen.

Dabei ist es durchaus möglich, mit einer Sensibilisierung Pflegender bereit auf erste Anzeichen von gewalttätigem Fehlverhalten für die Zukunft präventiv zu wirken. Es muss nicht erst zu einer Kette von Tötungsdelikten durch eine Einzelne (m/w) kommen, bis Kolleg(inn)en und Vorgesetzte aufmerksam werden. Seit 1995 haben mehrere Lehrbücher das Thema aufgegriffen. Es ist sinnvoll deutlich zwischen Aggressivität und Gewaltausübung zu unterscheiden. Ebenso werden in der Pflege in bestimmten Situationen legal [[ Freiheitseinschränkende Maßnahme|Zwangsmaßnahmen (Freiheitseinschränkende M.)]] durchgeführt, die hier ebenfalls nicht Gegenstand des Artikels sind.

Auch Pflegende werden Opfer von gewalttätigen Patienten/Klienten. Auch dagegen sind präventive Schritte sinnvoll und möglich.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gesetze

Das Grundgesetz sagt in Artikel 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar

und in Art. 2

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Im Strafgesetzbuch der BRD (StGB) findet man Näheres zu folgenden Paragraphen, die sich mit unterschiedlichen Formen der Misshandlung und Gewaltausübung befassen:


Die Gewalt kann aktiv handelnd oder in der Pflege auch durch Vernachlässigung erfolgen. Beides hat körperliche Folgen für die gepflegte Person. Es geht bei dem Begriff also vom Schlagen bis zum Mord.

In der Alltagssprache bezeichnen die Begriffe "Aggression" und "Gewalt" verschiedene Sachverhalte, u.a. versteckte Gewaltformen wie Vergiftungen, Pflegeschäden, der unnatürliche Todesfall im Alter, alte Menschen als Opfer von Verbrechen, aber auch (keine Gewalt:) Vernachlässigung, psychischer Druck sowie finanzielle Ausbeutung. Aggression kann sich auch in vielen Verhaltensformen ausdrücken, die nicht gewalttätig sind. All das sind Phänomene, die in der Pflegebeziehung auftreten können, deren Häufigkeit und Verhütung aber wissenschaftlich bisher recht selten untersucht wurden.

In USA gibt es bereits gesetzliche Regelungen. Dies wirken im Sinne unserer Sozialarbeit vor allem unter der Zielsetzung, dem Opfer künftig Sicherheit zu vermitteln. Der Strafgedanke steht dort nur nachrangig.

[Bearbeiten] Gewaltakte von Pflegepersonen

[Bearbeiten] Wenige Gerichtsverfahren sind im deutschen Sprachraum bekannt

[Bearbeiten] 2003: Tötungen in Sonthofen - Das Verfahren im Jahr 2006

Das Verfahren gegen den „Krankenpfleger von Sonthofen“, Namenskürzel S. L. – 27 Jahre, beginnt am 6. Februar und soll bis 23. Mai 2006 vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Kempten laufen. Es geht darin um die größte bekannt gewordene Serientötung der BRD. 22 Verhandlungstage sind geplant, etwa hundert Zeugen und Sachverständige wurden vorgeladen. Aufgrund ihrer Ermittlungen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen dem 2. Februar 2003 und dem 10.Juli 2004 insgesamt 29 Patienten - zwölf Männer und 17 Frauen im Alter zwischen 40 und 94 Jahren – getötet zu haben. Die ehemaligen KollegInnen in der Klinik fragen sich: Warum hat das keiner früher gemerkt? Die Motive sind noch zu klären. Nur für einen Teil der Tötungen liegt ein Geständnis vor.

[Bearbeiten] Bonn 2006: Mord oder Lüge ?

Im Verfahren vor dem Landgericht Bonn gegen die 27jährige M. G. wurde am 22. 2. 06 das Urteil verkündet. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wegen vierfachen Mordes, vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen verhängt als Strafen lebenslängliche Haft, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt und Berufsverbot auf Lebenszeit. Revision wurde von der Verteidigung angekündigt. Nach Überzeugung des Gerichts hat sie zwischen November 2003 und April 2005 neun schwerkranke Patientinnen im Alter zwischen 79 und 93 Jahren im Limbachstift in Wachtberg-Berkum getötet.

Die Besonderheit dieses Verfahrens ist die schwierige Beweisführung. In keinem Fall konnten nach der Bestattung mehr gerichtsmedizinisch eindeutige Beweise für oder gegen die Taten erbracht werden. Die Geständnisse der Frau wurden zum Teil widerrufen und sind umstritten, weil sie früher verschiedene falsche Selbstbezichtigungen ausgesprochen hat, um Aufmerksamkeit und Zuwendung zu erhalten.

[Bearbeiten] Gewaltakte von ÄrztInnen

Bei von ÄrztInnen vollzogenen Gewaltakten ist im Rahmen eines PflegeWikis zu fragen, ob diese Taten für Pflegende zu erkennen gewesen wären und ob danach von dem Pflegpersonel etwas dagegen unternommen wurde.

[Bearbeiten] Theorien der Sozialwissenschaften

Für das Verständnis, wie es zu den grässlichen Handlungen kommen konnte, sind die Fragen nach der Motivation, den Motiven der TäterInnen hilfreich. Dazu tragen die verschiedenen Theorien der Sozialwissenschaften über die Entstehung der Aggression und der Gewalt bei, die hier knapp dargestellt werden.

[Bearbeiten] Überlastungsmodell

Das Überlastungsmodell interpretiert das Fehlverhalten als Reaktion einzelner Personen auf die Pflegesituation insgesamt. Dabei treffen eigene Belastungsgrenzen psychischer oder körperlicher Art mit der Anforderung des Heims zusammen, abhängige Personen individuell mit professionellem Wissen und freundlich zu versorgen. Das soll unabhängig von der Vielzahl zu versorgender Personen geschehen.

Die gepflegte Person wird von der Pflegeperson quasi als Ursache dieser Symptome betrachtet und im äußersten Fall Opfer von Aggressionen.

[Bearbeiten] Sucht

Misshandlungen als eine direkte Folge oder als Abreaktion von Überlastung wie auch psychosomatische Erkrankungen oder Alkohol- und Medikamentenmissbrauch. Dabei ist auch zu bedenken, dass durch die weit verbreitete kleinen Betriebsgrössen in der Altenhilfe die Verbreitung gesundheitlicher Vorsorge-programme geringer ist als in großen Institutionen, in denen sich der Einsatz von Betriebsarzt oder Sozialarbeiterin mit dem Schwerpunkt Suchtprophylaxe für das Unternehmen in geringeren Personalausfallzeiten direkt lohnt. Dies gilt, obwohl z.B. die erhöhte Suchtgefährdung in den Gesundheitsberufen allgemein unbestritten ist.

[Bearbeiten] Lebensgeschichte des Täters

Entstehung von Aggressivität oder Gewalthandlungen kann als Folge aus der Lebensgeschichte einzelner Täter(innen) verstanden werden. Eigenes Erleiden von Beschimpfung oder körperlicher Misshandlung kann zur Nachahmung eines solchen Dominanzverhalten führen. Vor dem Hintergrund früherer Autoritätskonflikten kann das durchaus plausibel sein.

[Bearbeiten] Falsches berufliches Rollenverständnis

Falsches berufliches Rollenverständnis kann auch als Auslöser gelten, wenn die Einstellungen zum Pflegeberuf oder gegenüber der pflegebedürftigen Person von einem falschen Mutter-Kind-Verhältnis geprägt wurde. Auch ein Verständnis der Krankheit als "Folge individueller Schuld" kann psychologisch verheerende Auswirkungen hervorrufen. Das Opfer trägt in dieser Vorstellung dann Schuld an seiner Bestrafung durch die Pflegenden.

Wenn diese Haltung von mehreren Beschäftigten oder Vorgesetzten eingenommen wird, spricht Görgen gar von einer Art krimineller Subkultur in einer Institution (Subkultur-These). Dort existiere ein stillschweigendes Übereinkommen, dass die Gewaltanwendung manchmal unumgänglich ist, und die Überzeugung, dass die Bewohner kontrolliert und wieder erzogen werden müssen. Hinweise auf Misshandlungen werden von dieser Gruppe geleugnet oder umgedeutet.

[Bearbeiten] Kontroll-Modell

Ein mehr institutionell geprägter Erklärungsansatz ist die Frage nach Aufsicht innerhalb einer Hierarchie. Fehlt über lange Phasen eine Überwachung durch Vorgesetzte lässt sich im Kontroll-Modell davon sprechen, dass die Misshandlung alter Menschen auf mangelnde formelle und informelle Kontrolle des Lebens und Arbeitens innerhalb des Heim oder auf Defizite der behördlichen Heimaufsicht (zu geringe Kontrolldichte, Vorankündigung der Heimnachschauen) zurückgeführt werden. Dies setzt allerdings ein Menschenbild voraus, das dem einzelnen Mitarbeiter kaum Handlungsverantwortung zuordnet.


[Bearbeiten] Macht-Modell

Als Macht-Modell wird eine Misshandlung alter Menschen verstanden, bei der Machtausübung oder Machtmissbrauch in einer Pflegebeziehung im Vordergrund stehen. Sadismus wird dabei als ein Gefühl erklärt, das nicht plötzlich auftaucht, sondern langsam in einem Lebenslauf entsteht. Dies kann gerade aus einer lebenslangen Beziehungsdynamik zwischen Eltern und Kind erwachsen sein und im extremen Fall einer Rollen vom Opfer sogar stillschweigend ertragen werden, da nun quasi die gleiche Wertvorstellung auf einen selbst zutrifft. War manh früher unumschränkter Herr im Haus, kann man jetzt mit dem Verlust eigener Fähigkeiten auch den Verlust über den eigenen Tagesablauf als zwangsläufig nachvollziehen.

[Bearbeiten] Grundgedanke des Strafrechts

Auch der Grundgedanke des Strafrechts kann zutreffen: Ein Täter entschließt sich aus klarem Motiv zu einer Handlung, die für ihn einen direkten Nutzen hat, auch wenn dies dem geltenden Recht widerspricht. Eigentumsdelikte können so erklärt und verstanden werden. Aber wie sieht es in einer Tochter-Mutter-Beziehung mit all ihren Facetten aus? Der Nutzen liegt dann möglicherweise tief verborgen in einem oder mehreren Motiven, z.B. Rache für Demütigung oder Machtdemonstration. Juristisch ist das vielleicht als niederer Beweggrund einzuordnen und nicht zu entschuldigen, aber für das Verständnis, wie es dazu kam, hilfreich.

[Bearbeiten] Vermuteter Auftrag

Beine weist darauf hin, dass Täter zum Teil ausführen, was in ihrer Umgebung gedacht wird. Sie handeln also quasi im stillschweigenden Auftrag einer Gesellschaft. Vielleicht auch nur im vermuteten Auftrag. In der Pflege ist es wichtig, solche Gedankengänge möglichst frühzeitig zu erkennen und daraus abgeleiteten Handlungen vorzubeugen, um damit den Bewohner besser zu schützen.

[Bearbeiten] Zusammenfassung

Im Einzelfall werden vermutlich mehrere dieser Ansätze gleichzeitig als Erklärung der Motivation eine Rolle spielen. Vom Ergebnis her kommt es auch nicht auf eine exakte Zuordnung zu den einzelnen Theorieaspekten an. Dagegen kann die Überprüfung dieser Erklärungsmodelle bei der Vorsorge gegen Fehlverhalten einzelner oder von Mitarbeiter-Gruppen auf bisherige Lücken oder Fehler bei der Führung der Mitarbeiter(innen) hinweisen.

Bei den Pflegekräften macht es einen Unterschied, ob sie in einer zufriedenstellenden Familiensituation leben oder nicht. Zugleich wird die Familie durch den Beruf ständig belastet. Es ist wichtig, dass man als Pflegekraft von der Heimleitung Anerkennung erfährt. Wer sich nur als lästige Hilfskraft erfahren kann, für die viel zu viel Geld ausgegeben werden muss, kann keine menschlichen Werte schöpfen.

[Bearbeiten] Aktionen

[Bearbeiten] Gesellschaftlich

[Bearbeiten] Prävention im Berufsfeld

[Bearbeiten] Weltweit, 15. Juni

Jeweils am 15. Juni wird seit 2007 der Tag der World Elder Abuse Awareness, also 2009 der 3. weltweite Tag gegen Vernachlässigung oder Misshandlung alter Menschen, begangen. Das Symbol des Tages ist eine Baumkrone aus der in einem Sturm Blätter herauswehen.

[Bearbeiten] Bayerischer Pflegebeauftragte

Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer hat im Januar 2011 nach Bekanntwerden eines Falls vielfacher Misshandlungen durch eine männliche Pflegeperson in einem Augsburger Pflegeheim kurzfristig den Posten eines „bayerischen Pflegebeauftragten“ geschaffen. Er soll zur Anlaufstelle für alle Belange von pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen und der Pflegekräfte werden. Außerdem soll es eine 24-Stunden-Pflegehotline geben, ohne dadurch in die Aufgaben der Heimaufsicht bzw. Staatsanwaltschaft einzugreifen.

[Bearbeiten] Abgrenzung zu anderen Begriffen

Auch aus berufspolitischen Gründen (Image der Pflege) ist eine Abgrenzung des Wortes "Gewalt" zu anderen Begriffen sinnvoll. Es kommt sonst vorschnell zu einer Gleichsetzung Pflege, Krankenhaus oder Altenheim = Orte der Gewalt. Strupat weist in einer Facharbeit auf den eigentümlichen Gebrauch des Begriffs Gewalt im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten in der Pflegesituation hin.[2]

Er weicht deutlich von strafrechtlichen Definitionen ab. Der sorgfältige Gebrauch der Worte ist in der Pflege sinnvoll bei Zusammenhängen mit: Aggression, Beschimpfung, Diebstahl, Verbale "Gewalt", dem recht unbestimmten Begriff der "Totalen Institution", gerichtlich angeordneter Fixierung, Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Betreuer oder der unterlassenen Hilfeleistung (StGB).

[Bearbeiten] Gewalt gegen Pflegekräfte

Die Häufigkeit oder die Intensität von Gewalt gegen Pflegekräfte darf nicht unterschätzt werden. Gemeint sind damit alle gewalttätigen Handlungen von Patienten, Klienten oder HeimbewohnerInnen gegen die sie Pflegenden (sowohl im professionellen wie familiären Umfeld). Auch gegen diese Gewaltformen können einige Präventionsmaßnahmen helfen. Und es ist Aufgabe der jeweiligen Institution ihre MitarbeiterInnen, soweit möglich, gegen solche Übergriffe zu schützen. Verletzt oder getötet zu werden, kann nicht als übliches Risiko für Pflegende akzeptiert werden. Dies trifft in erster Linie bei Handlungen von Patienten (etc.) zu, deren gelegentliche oder ständige Aggressivität bekannt ist.

Jedoch auch von Patienten, von denen dergleichen nicht erwartet wird, kann auf Grund z. B. von Wahnerkrankungen ganz plötzlich ein hohes Gewaltpotential ausgehen. Im Rahmen der Psychiatrischen Pflege ist dies allen Pflegenden und Ärzten bekannt und führt zu Vorsichtsregeln, die dort immer einzuhalten sind. In den Altenpflegeheimen ist leider bis heute das Personal auf solche Attacken meistens nicht vorbereitet worden. Deshalb kann es damit nicht professionell umgehen.

Relativ oft kommt es zu vereinzelten Schlägen oder Kratzen, wenn sich die gepflegte Person unter Verkennung der Umstände vom Personal bedroht fühlt. Bei Wahnerkrankungen kann es aber auch zu gezielten Tötungshandlungen oder Versuchen mit dieser Intention an Pflegekräften kommen.

Zu Mißhandlungen mit sexuellem Kontext kommt es gelegentlich zwischen alten Patienten und weiblichen Pflegenden im Rahmen der Körperpflege oder bei Lagerungen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur


Die weitere Literatur unter: Literatursammlung zum Thema Gewalt in Pflegebeziehungen

[Bearbeiten] aktuell

Pressemeldung von einem noch nicht gerichtlich untersuchten Vorwurf aus Augsburg:

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] National:

[Bearbeiten] International:

[Bearbeiten] Andere:

Artikel bei Wikipedia.de

[Bearbeiten] Zitatnachweise, Fußnoten

  1. Julia Jüttner: Der Fall des "Oma-Mörders" – "Jungchen, nimm das Geld und geh!" In: spiegel.de vom 15. Dezember 2008
  2. Jürgen Strupat: Eigentumsdelikte in der ambulanten Pflege Facharbeit 2007.
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