Gesundheitsamt

Aus PflegeWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Gesundheitsamt ist die lokal vor Ort tätige Behörde des öffentlichen (staatlichen) Gesundheitsdienstes.

Man unterscheidet staatliche (z. B. beim Landratsamt, Behörde des jeweiligen Bundeslandes) und kommunale Gesundheitsämter oder Gesundheitsbehörden. In Deutschland wurden seit 2001 zahlreiche kommunale Gesundheitsämter in Fachdienst Gesundheit umbenannt. Die Leitung eines Gesundheitsamtes hat in der Regel ein (leitender) Amtsarzt.

[Bearbeiten] Aufgaben

Aufgaben können sein:


Gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Gesundheitsämtern sind die in den meisten Ländern in den letzten Jahren neu verabschiedeten Landesgesundheitsgesetze bzw. rechtliche Vorschriften auf Bundesebene wie das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung. Darin werden die Rahmenvorgaben für die Arbeit der Gesundheitsämter festgelegt.

[Bearbeiten] Weblinks


WIKIPEDIA Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem Text, der aus der freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des entsprechenden Artikels.
Persönliche Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge