Gebäudereinigung

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Gebäudereinigung ist im Gesundheitswesen eine wichtige Dienstleistung. Dort ist sie entweder Teil der Hauswirtschaft oder an externe Dienstleister übertragen. Ein Teil der Tätigkeiten von Gebäudereinigern gehört seit alters auch zu den Reinigungsarbeiten (Hausarbeit) der eigenen Wohnung in privaten Haushalten. Wer anderen gegen Lohn dabei hilft, hat hergebrachte Berufsbezeichnungen wie Reinigungsfrau, Reinmachfrau, Putzfrau, während die offizielle Bezeichnung als Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin vielen Menschen kaum über die Lippen kommt. Als Euphemismus wird auch von der Perle gesprochen. Weite Teile des Berufsfelds werden überwiegend und traditionell von Frauen ausgefüllt. In neuerer Zeit ist auch zu beobachten, dass illegal beschäftige AusländerInnen diese Tätigkeiten ausüben. Teilzeit- und Minijobs, Arbeitszeiten in den Randstunden der Tage / Bürostunden sind verbreitete Formen der Tätigkeit.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte des Berufs

Im Jahre 1878 gründete der Franzose Marius Moussy in Berlin sein "Französisches Reinigunginstitut", das sich auf dier Glasreinigung spezialisierte. Auch ehemalige Mitarbeiter Moussys machten sich später selbstständig und gründeten in anderen Städten weitere Reinigungsfirmen. Ab dieser Zeit wuchs das Glasreinigungsgewerbe stetig und ist als Handwerksberuf seit 1934 staatlich anerkannt[1]. Derzeit sind circa 2600 Gebäudereinigungsbetriebe in Deutschland in Handwerks-Innungen zusammengefasst. Gebäudereiniger bekommt nach dreijähriger dualer Berufsausbildung bzw. der Prüfung einen Gesellenbrief. Danach kann sie/er auf eine Meisterprüfung vorbereiten und diese ablegen.

[Bearbeiten] Arbeitsfelder

und andere.

Dafür benötigt sie/er Fachkenntnisse, um die verschiedenen Formen von Schmutz (Staub, Verunreinigungen) mit den effektivstens Mitteln und Geräten zu beseitigen (Reinigungstechnik (bzw. Teil der Versorgungstechnik)). Zur modernen professionellen Gebäudereinigung gehört auch als übergeordnete Tätigkeit/Dienstleistung das Facility-Management, die komplette Instandhaltung eines Gebäudes (also z. B. auch die Tätigkeiten eines Haushandwerkers, Hausmeisters).

[Bearbeiten] Bezahlung, Mindestlohn, Schwarzarbeit

[Bearbeiten] Quellen

  1. Anerkanntes Handwerk
  2. (Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung, TV Mindestlohn vom 29. Oktober 2009 in Verbindung mit der Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung vom 3. März 2010

[Bearbeiten] Weblinks

Reinigung im Privathaushalt:

Verbände/ Organisationen:

Normen:

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur



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