Fertigkeiten eines Berufsbetreuers

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Der Berufsbetreuer hat die Aufgabe für eine Person zu handeln, anders als Richter und Gutachter, die einen Zustand und dessen Folgen feststellen. Der Betreuer hat ja einen gerichtlichen Auftrag (Amts-, als Familiengericht), der in der Betreuung mit einem festgelegten Aufgabenkreis bei einer bestimmten Person besteht.

Er muss hierbei sowohl die juristische als auch die psychosoziale Ebene durchschauen, um Folgerungen für sein Handeln zu ziehen, welches sich sowohl auf der Ebene der Tatbestandsmerkmale als auch der Rechtsfolge abspielt. Der Betreuer benötigt hierfür technische Fertigkeiten und inhaltliche Kenntnisse:

Zu den Fertigkeiten zählen:

Zu den inhaltlichen Kenntnissen können gehören:

Persönliche Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge