Fachweiterbildung Anästhesie / Intensivpflege

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Die Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege ist eine in der Regel zweijährige, berufsbegleitend durchgeführte Weiterbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht sowie berufspraktischen Anteilen. Die Teilnehmer sollten neben der fachlichen Motivation, hoher Belastungsfähigkeit und einiger Berufserfahrung, zur Teamarbeit fähig sein.

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen dürfen sich nach erfolgreichem Abschluss der Fachweiterbildung

nennen. Die Durchführung der Fachweiterbildung richtet sich nach den entsprechenden Fachweiterbildungsordnungen der Länder[1]. Auf die Fachweiterbildung aufbauend haben Fachpfleger und Fachpflegerinnen die Möglichkeit, sich für Leitungsfunktionen zu qualifizieren (z.B.. Weiterbildung zur Leitung einer Station/ Abteilung oder Studium Pflegemanagement).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zugangsvoraussetzungen

[Bearbeiten] Konzeption der Weiterbildung

Die WeiterbildungsteilnehmerInnen sollen:

Die Ziele werden durch den theoretischen und praktischen Unterricht, den Praxisbesuchen und die Betreuung durch die Praxisanleiter erreicht.

[Bearbeiten] Struktur der Weiterbildung

Die Weiterbildung erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang.

Die theoretische Weiterbildung umfasst ca. 780 Unterrichtsstunden und fachpraktischen Unterricht. Der praktische Unterricht erfolgt in Form von fünf Praxisbesuchen durch die Leiterin der Weiterbildungsstätte.Der theoretische Unterricht erfolgt im Blocksystem.

Die praktische Weiterbildung unter Anleitung umfasst mindestens 1200 Stunden und erfolgt in den Abteilungen:

[Bearbeiten] Prüfung

Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Zur bestandenen Prüfung erhält man ein Zeugnis und die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung. Auch diese Weiterbildungsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.

[Bearbeiten] Bewerbungsverfahren

Die Zulassung zur Weiterbildung ist in der Regel bei der Leitung einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte zu beantragen. Dabei sind die Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Meist wird auch ein (handgeschriebener) Lebenslauf und ein Lichtbild verlangt. Über die Zulassung entscheidet die Leitung der Weiterbildungsstätte.

[Bearbeiten] Weiterführendes Studium

Der erste Bachelor-Studiengang zum „Intensive Care Practitioner“ ist die bundesweit erste Qualifizierungsmaßnahme für Intensivpflegepersonal auf akademischem Niveau. Fachpflegekräften wird einen verkürzter Studiengang angeboten.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. siehe unter anderem:
    Brandenburgische Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Kinderkrankenpfleger in der Intensivpflege und Anästhesie (Intensivpflege- und Anästhesie-Weiterbildungsverordnung- IuAWBV)
    Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe, mit Anlage 4:Weiterbildung zur Fachkrankenschwester oder zum Fachkrankenpfleger, zur Fachkinderkrankenschwester oder zum Fachkinderkrankenpfleger in der Intensivpflege und Anästhesie
    Nordrhein-Westfälsiche Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern in der Intensivpflege und Anästhesie (WeiVIAPfl)
    Schleswig-Holsteinische Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern für Intensivpflege und Anästhesie (WBluAVO)
  2. § 4 WeiVIAPfl NRW

[Bearbeiten] siehe auch:

[Bearbeiten] Web-Links

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