Fachgesundheits- und Krankenpfleger/In für psychiatrische Pflege

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Die Weiterbildung Fachgesundheits- und KrankenpflegerIn für psychiatrische Pflege , Fachgesundheits- und KinderkrankenpflegerIn für psychiatrische Pflege oder FachaltenpflegerIn für psychiatrische Pflege (WeiV-OP) vom 11. April 1995 erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang. Sie besteht aus mindestens 720 Stunden theoretischem Unterricht à 45 Minuten und mindestens 2000 Stunden praktischer Weiterbildung à 60 Minuten.

[Bearbeiten] Zugangsvoraussetzungen

[Bearbeiten] Siehe auch:

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung

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