Fürsorge

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Der Ausdruck Fürsorge bezeichnet die Sorge für andere Personen. Daraus abgeleitet bezeichnet er die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System der Fürsorge, Obsorge, Sozialhilfe oder Sozialen Sicherheit.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Fürsorge als individuelles Recht

Artikel II-84 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union legt Rechte des Kindes fest, insbesondere: Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind.

Personen, die Zeit für die Kinderbetreuung und -erziehung aufwenden oder die für pflegebedürftige Familienmitglieder sorgen, werden als „Personen mit Fürsorgepflichten“ bezeichnet. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sieht im zwölften Abschnitt (Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie) die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (Vorlage:§ StGB) ein Delikt vor, das mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet wird.

[Bearbeiten] System der Fürsorge, Obsorge oder Sozialhilfe

Fürsorge bezeichnet das System

[Bearbeiten] Einrichtungen der Fürsorge

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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