Durchführungskompetenz

Aus PflegeWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Durchführungskompetenz oder Handlungsverantwortung bedeutet die Befähigung zur Durchführung von Aufgaben, die vom Arzt oder einer vorgesetzten Pflegeperson übertragen wurde und die Pflicht, die Art der Aufgabendurchführung auf Nachfrage zu erklären und für Schäden dabei einzutreten (Haftung nach BGB), im Sinne der rIchtigen Durchführung. Juristisch wird die Haftung unter Umständen nicht so aufgeteilt - es besteht gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten.

Wird unterschieden von der Anordnung oder Führungsverantwortung: Wahrnehmen der verschiedenen Anleitungsaufgaben als Leitungs- oder Führungsperson (z. B. ÄrztIn, Wohnbereichsleitung, PDL).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Voraussetzungen

Ärztliche oder pflegerische Aufgaben dürfen unter folgenden Voraussetzungen delegiert werden:

Bestimmte ärztliche Tätigkeiten wie z.B. die Diagnostik dürfen auf keinen Fall übertragen werden.

[Bearbeiten] Folgen


Merke:

[Bearbeiten] siehe auch:

[Bearbeiten] Literatur

Persönliche Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge