Diskussion:Wohnen
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Fetter TextHallo!Könnte mir jemand sagen ob in einem Seniorenwohnheim es zu der Pflicht gehört,ein Seniorentelefon wegen leichterer Bedienbarkeit (wegen Parkinson erkrankung )von Verwanten bereitzustellen ist,oder es aber mit zur Ausstattung zum Heim gehört und diese es bereitstellen müssen??????
mfg:Karin
- Hallo Karin,
- a) wir geben hier keine Rechtsauskünfte oder beraten nicht dazu. b) Wenn ich deine Frage richtig verstehe, willst du wissen, ob es für Seniorenwohnheime irgendwo eine Verpflichtung gibt, solche Großtastentelefone o.ä. im normalen Preis mit zur Verfügung zu stellen. Ich wüßte keinen Paragrafen der die Wohnheime dazu verpflichtet. Die früherere Heimmindestbauverordnung, eine Bundesregelung, hat meines Wissens sowas nicht vorgesehen. Auch wenn die Umstellung des Heimgesetzes auf Länderrecht noch nicht in allen Bundesländern abgeschlossen ist, dürfte sich daran nichts geändert haben. Es genügt wahrscheinlich überall in Wohnheimen eine simple Rufeinrichtung (Knopf oder Alarm oder Wechselsprechanlage; wenn es überhaupt dazu eine Vorschrift geben wird).
- Hallo Karin,
- Eine andere Fragestellung könnte noch sein, ob eine Versicherung oder ein Sozialhilfeträger verpflichtet ist, so ein Großtastentelefon zur Verfügung zu stellen oder seine Anschaffung zu ermöglichen. Aber die hast du nicht gestellt. Aber vielleicht hilft es dir, dass du jetzt präzise den Anbieter oder die Versicherung fragen kannst. --Liane Panikknöpfle 15:56, 31. Aug. 2010 (UTC)