Diskussion:Rufbereitschaft
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Der Artikel wimmelt von sachlichen Fehlern! Der Benutzerin Lila fehlen offensichtlich die notwendigen Fachkenntnisse. Dennoch macht sie die Berichtigung des Artikes rückgängig. Das muss als böswilliger Vandalismus gebrandmrkt werden. --Schwarz 11:09, 18. Sep. 2010 (CEST)
- jemand, der Rufbereitschaft leistet, muss seinem Arbeitegber nicht anzeigen, wo er sich aufhält
- das Entscheidende ist nicht, dass der Arbeitgeber weiß, wo sich der Arbeitnehmer aufhält, sondern dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, so schnell am Arbeitsort zu sein, dass ein möglicher Einsatz, für den er sich bereit hält, nicht gefährdet ist.
- Rufbereitschaft leisten nicht nur Angestellte, sondern auch Arbeiter (Fachterminologie beachten)
- Rufbereitschaft ist gerade keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzes, sonst wäre sie ja keine Ruhezeit
- man muss strikt zwischen Rufbereitschaft und Anwesenheitsbereitschaft unterscheiden, die erwähnte Rechtsänderung betraf die Anwesenheitsbereitschaft
- Zitat: "Ihn, bzw. sie, die Bereitschaft..." ist sprachlich ja wohl eher suboptimal
--Schwarz 11:50, 18. Sep. 2010 (CEST)