Diskussion:Krankenhausbedarfsplan
Aus PflegeWiki
Der Begriff Krankenhausbedarfsplan wurde durch Artikel 1 Nr. 6 des Krankenhaus-Neuordnungsgesetzes vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I, S. 1716, 1717) in Krankenhausplan geändert.
Dazu hieß es in der Gesetzesbegründung, Seite 21: Der bisher im KHG verwendete Begriff "Krankenhausbedarfsplanung" wird aus Gründen der sprachlichen Klarheit durch "Krankenhausplanung" erstezt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß Gegenstand der Planung nur das Angebot an Krankenhausleistungen sein kann oder auch die Deckung des Bedarfs, nicht aber der Bedarf selbst. --Martin90 00:24, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Geändert wurde nicht der Begriff, sondern dessen Legaldefinition. Der Begriff steht noch heute u.a. in der Wikipedia ( Krankenhausbedarfsplanung - fett - und war hier so verlinkt. Führe deine Verbesserungen doch mal dort ein).
- Mal angenommen, dass richtig zitiert wurde, ist die Begründung (1984) doch etwas schräg. Bei Krankenhausbedarfsplanung wird/wurde nie der Bedarf geplant sondern die Zahl der Krankenhäuser (genauer der Betten - denn deshalb gabs den kurzen Beitrag) sollte nachgeführt werden. Also die Frage beantwortet werden, wieviel Krankenhäuser bedarf es zusätzlich oder weniger? Dass das Wort so falsch verstanden werden konnte, könnte auch an den Ohren liegen. Sprich: vielleicht ein Vorwand für eine Revision mit ganz anderen Schwerpunkten? Aber sei´s drum. Und statt wieder im Pflegewiki ein juristisches "Ungetüm" zu zimmern, hätte es bei deiner Kritik ja ausgereicht Krankenhausbedarfsplan zu ersetzen durch "Krankenhausplanung, früher auch Krankenhausbedarfsplan genannt".
- Aber sonst keinen Kommentar. --n³ , 09:34, 27. Apr. 2011, ;-) :))
- Es wäre schön, wenn hier sachlich argumentiert würde, anstatt sich in Spekulationen zu ergehen. Das Zitat aus der Gesetzesbegründng ist belegt, so dass ich Ihnen anheim stelle, dies zu überprüfen. Schlacksige Bemerkungen darüber zeugen von mangelndem Respekt. Ihr Ausdruck "juristsiches Ungetüm" ist billige Polemik. Es widert mich an, auf so einem erbärmlichen Niveau diskutieren zu müssen! --Martin90 11:06, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Wie ich oben sachlich dargestelt habe, hat der Gesetzgeber den Begriff Krankenhausbedarfsplan verworfen und durch den Begriff Krankenhausplan ersetzt. Ich habe nicht gesagt, dass ein Begriff geändert wurde, sondern, dass der eine Begriff durch einen anderen ersetzt wurde. Weder der eine, noch der andere Begriff ist bzw. war im Gesetz definiert, es gibt somit gar keine Legaldefinition, die hätte geändert werden können. Ich habe zunächst nur eine belegbare Tatsache referiert. Welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, habe ich offen gelassen. Ich plädiere aber dafür, den vom Gesetzgeber gebrauchten Begriff zu übernehmen. Insoweit ist die Argumentation in der Gesetzesbegründung überzeugend. Ich kann nichts Schlimmes daran finden, sich um sprachliche Präzision zu bemühen. Der Kritiker räumt hier selbst ein, dass es bei der Krankenhausbedarfsplanung nicht zwingend um die Planung des Krankenhausbedarfs geht. Warum er den Begriff trotzdem beibehalten will, bleibt sein Geheimnis. Es stellt sich die Frage, auf welchen Schwachsinn hier noch einzugehen geboten ist. --Martin90 12:43, 27. Apr. 2011 (CEST)