Diskussion:Körperverletzung
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Könnten wir die Juristenspeek "Qualifikationstatbestand - erfolgsqualifiziertes Delikt" in Alltagssprache übersetzen? Wenn es notwendig wäre, dann den Slang in Klammer beifügen.
Also etwa: ein Delikt, das angewendet wird, wenn die Tat erfolgreich durchgeführt wurde …
Natürlich hat das den Nachteil der Länge — aber den Vorteil der besseren Verständlichkeit in unserer Zielgruppe. Und es wirkt nicht so er- oder abschreckend.
Wenn hier keine gravierenden Argumente kommen, würde ich das etwa in ein, zwei Wochen ändern.
Fr. Gruß --liane, 15:54, 24. Sep. 2010 (CEST)
- Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass der Artikel so formuliert wird, dass ihn auch Nichtjuristen verstehen. Allerdings sollten die Fachbegriffe nur durch solche Benutzer erklärt werden, die entsprechende Kenntnisse habe. Die oben vorgeschlage "Übersetzung" des erfolgsqualifizierten Delikts ist sachlich grundfalsch. --Schwarz 17:23, 24. Sep. 2010 (CEST)
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Was ist an dem jetzigen Satz
- In Notsituationen kann die Einwilligung eines aufgund der Notsituation nicht einwilligungsfähigen Patienten in der Regel gemutmaßt werden.
besser oder genauer als an dem früheren Satz
- Dabei wird die Einwilligung als Normalfall in der Notsituation angenommen.
möchte ich doch mal fragen? Wenn es niemand weiß, würde ich das gegebenenfalls zugunsten der einfacheren und für mich verständlichen Formulierung in den nächsten Tagen ändern. --VohGel 19:29, 9. Jul. 2011 (CEST)
- Die vorgeschlagene Formulierung ist insoweit ungenauer, als nicht mehr erwähnt wird, dass es hier um den Fall nicht einwilligungsfähiger Patienten geht. Ist ein Patient auch in einer Notsitation einwilligungsfähig, darf seine Einwilligung nicht unterstellt werden.
- Das Problem liegt eigentlich schon darin, dass das Wort Notsituation nicht klar genug ist. Es geht nämlich um folgende Aspekte: die fehlende Einwilligungsfähigkeit und eine Situation, in der eine bestimmte medizinische Maßnahme zur Lebens- oder Gesunderhaltung geboten ist.
- Mutmaßen und annehmen sind im Grunde synonym. Die Juristen sagen mutmaßen, das Wort ist in der Alltagssprache aber wohl eher ungebräuchlich, so dass man des leichteren Verständnisses wegen durchaus annehmen sagen kann. Vielleicht sollte man die fachsprachliche Bezeichnnung in Klammern hinzusetzen.
- Alternativvorschlag:
- Bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten darf normalerweise angenommen werden, dass er mit einer Behandlung, die zu seiner Gesunderhaltung medizinisch geboten (alternativ: notwendig, angezeigt, indiziert) ist, einverstanden ist (mutmaßliche Einwilligung). --Schwarz 19:41, 10. Jul. 2011 (CEST)