Diskussion:Heimbetreiber

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[Bearbeiten] Ein Hallo ins Nichts

Hallo, bereits am Abend der ersten Darstellung ungefragt die Richtung eines größeren neuen Artikels deutlich zu verändern ist nicht gerade wiki-like. Habe jetzt auch noch nicht die Zeit auf die Intention denies anderen Entwurfs über Heimbetreiber im Detail einzugehen. Zunächst mal nur den Hinweis, dass dieser Artikel hier ja über Links/Redirects so angelegt ist, dass er auch die Themen Krankenhausbetreiber, Träger und Besitzer umfasst. Mache deine Änderungen deshalb rückgägig. Bitte diskutiere so eine Änderung erst hier auf dieser Seite. Dafür ist sie da.

Natürlich kannnst du auch einen Artikel über das Heimgesetz und den Heimbetreiber selbst entwerfen und im Wiki einstellen. Das wäre ein anderer Weg. Freundlich grüßt --Liane Panikknöpfle 04:48, 9. Jun. 2010 (UTC)


Dass die von mit vorgenommene und hier so herablassend und unfreundlich kritisierte Änderung eine wesentliche Verbesserung des Artikel darstellte, hielt ich für evident, so dass ich der Meinung war, dass sie keiner weiteren Erläuterung bedurfte. Da eine Erläuterung aber offenbar gewünscht wird, will ich diese nachholen. Außer dass ich gravierende sprachliche und inhaltliche Fehler korrigiert habe, habe ich überhaupt keine wesentlichen Änderungen des Artikelinhalts vorgenommen.
  1. Es ist merkwürdig, wenn ein Artikel über das Thema Heimbetreiber nicht mit einer Erklärung gerade dieses Begriffs beginnt, sondern mit einem sprachlich und inhaltlich missglückten Versuch, den Begriff Träger zu erklären. Die Autorin, die sich über den Eingriff in ihren Artikel empört, hatte diese Richtung selbst vorgegeben, indem sie den Artikel über Träger zu dem Lemma Heimbetreiber verschoben hatte.
  2. Ein Träger ist nicht der Träger von vermieteten Räumen, sondern - in dem hier relevanten Kontext - der Träger eines Heims.
  3. Ohne wesentliche Bedeutung ist, wer Besitzer ist. Wer soll überhaupt mit mit Besitzer gemeint sein? Der Heimbetreiber oder der Heimträger mögen Besitzer sein, Besitz haben immer auch die Heimbewohner an den von Ihnen bewohnten Räumen. Gemeint sein soll möglicherweise nicht die Besitzerstellung, sondern die Eigentümerstellung. Ein Heimbetreiber muss nicht notwendigerweise Eigentümer des Heims sein.
  4. Werden zwei Wörter mit entweder ... oder verknüpft, so schließt das eine das andere aus. Der Träger ist demnach entweder Besitzer, dann ist er nicht Betreiber, oder er ist Betreiber, dann ist er nicht Beitzer. Der Satz ist also unsinnig.
  5. Die Forulierung vermietete Räume mit Pflege ist nicht nur schlechtes Deutsch sondern hier auch inhaltlich unzutreffend, insoweit durch diese Formulierung andere Heimarten neben dem Pflegeheim (Altenheim, Behindertenheim) unerwähnt gelassen werden.
  6. Neben Pflege, Unterkunft und Versorgung mit Essen werden in Heimen regelmäßig auch soziale Betreuungsleistungen erbracht.
  7. sozusagen ist ein nichtssagendes, überflüssiges Füllwort.
  8. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Teile des Satzes in Klammern gesetzt werden.
  9. Worauf sollen sich die Adjektive staatlicher, gewerblich/privater beziehen: auf Wohlfahrtsverband oder auf Träger? Im ersten Fall wäre eine sachlich falsche Aussage getroffen worden, denn es gibt weder staatliche noch gewerbliche Wohlfahrtsverbände, im zweiten Fall fragt sich, warum das zugehörige Substantiv in Klammern gesetzt wird; außerdem stünde dann das Wort Wohlfahrtverband völlig beziehungslos im Satz. Warum wird dann wieder gemeinnützig in Klammern gesetzt und wofür steht das Zeichen / ? Für und oder für oder ?
  10. Wenn man eine Erklärug für den Begriff Träger geben will, sollte man eine allgemeingültige Aussage treffen. Es ist unzulänglich, nur ein Beispiel ("...z.B. eine Pflegeinrichtung...") zu geben.
  11. Welchen Vertrag schließt der Träger mit dem Pflegeleistungsempfänger? In der Regel den Heimvertrag und ausnahmsweise welchen Vertrag?
  12. Krankenhäuser sind keine Heime, deshalb ist die Erwähnung der Krankenhausversorgung in einem Artikel über Heimbetreiber sachlich falsch.
  13. Gemeinnützig heißt, dass gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, der Begriff ist nicht der Gegenbegriff zu gewerblich.
  14. Es ist überflüssig, beispielhaft einige Wohlfahrtsverbände aufzuzählen, wenn im unmittelbaren Anschluss alle Wohlfahrtsverbände dargestellt werden.
  15. Wenn der Inhalt des Artikels nicht zu einem Redirect passt, ist nicht der Inhalt falsch, sondern das Redirect. --109.90.200.141 19:06, 9. Jun. 2010 (UTC)
Hallo, ich werde jetzt nicht mal auf die Schnelle auf deine 1-15 Punkte und den anderen Text eingehen, sondern deine Änderungen einfach erst mal hierher kopieren. Dann können wir sie gut mit einander vergleichen. Und vielleicht sagen dann auch noch andere, was sie als Einleitung für das Thema überzeugender finden. Auch ich werde mich noch äußern, wenn ich das alles in Ruhe gelesen habe. In den nächsten Tagen. Jetzt erst mal gute Nacht. --Liane Panikknöpfle 21:28, 9. Jun. 2010 (UTC), 23:29 MEZ

[Bearbeiten] Alternative Version "1 - 15"

Der Heimbetreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Einrichtung betreibt, in der Personen wohnen, um dort zur Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs mit Pflege und Betreuungsleistungen versorgt zu werden. Die Unterbringung erfolgt in der Regel aufgrund eines Heimvertrags. Es gibt staatliche oder private, gewerbliche oder gemeinnützige Heimbetreiber.

Die Heimbetreiber sind die Träger der Heime. Der Träger stellt Personal und Sachmittel zur Verfügung. Er hat für die Kosten aufzukommen und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Der Träger oder eine Vereinigung gleicher Träger ist Vertragspartei für den Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie für die Pflegesatzvereinbarungen. Er ist Partei des Heimvertrags mit dem Heimbewohner.

Es gibt staatliche Träger in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (z.B. Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie Städte und Gemeinden) und freie Träger in privatrechtlicher Rechtsform, zum Beispiel eingetragener Verein oder GmbH. Private Träger können gewerblich, also mit Gewinnerzielungsabsicht, oder nicht gewerblich sein. Die nicht gewerblichen Träger gehören in der Regel einem Wohlfahrtsverband an.

Version von dem unbekannten IP 109.90.200…Benutzer


Ich muss wohl deutlicher werden: Deine Version, die ich abgeändert habe, war totaler Schrott! Ich frage mich wie man drauf sein muss, so eine Version wiederherzustellen, und die Version, die absolut konstruktiv ist und die mittlerweile ausführlich begründet wurde, hier scheinheilig zur Diskussion zu stellen. Ich kann an deinem Verhalten nicht redliches erkennen und ich fordere dich auf, mit diesen Spielchen aufzuhören!. --109.90.200.141 22:20, 9. Jun. 2010 (UTC)


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Um es auch hier deutlich zu sagen: ich halte das für eine Wiederkehr von einer Person, die keine wirklichen Diskussionen führt. Solange, bis sich meine persönliche Vermutung als falsch herausstellt, heißt das für mich: Danke Hr. L., kein Interesse an so genannten "Diskussionen" mit Ihnen. Klar, ein Neuanfang nach einer ernstgemeinten und konsequenten Entschuldigung wäre möglich. Ist aber mit diesem Vorgehen von dieser IP aus hier ja offensichtlich nicht gewollt. Von mir aus sind dazu keine weiteren Kommentare zu erwarten. --Liane Panikknöpfle 12:04, 13. Jun. 2010 (UTC)

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