Diskussion:Grundgesetz

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 Welche darf man nicht verändrern?gg
Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die in den Artikeln 1 - 20 geregelten Grundsätze berührt werden, ist nach Artikel 79 Abs. 3 GG unzulässig. Man nennt dies auch "Ewigkeitsgarantie". Dadurch werden die Grundrechte und gewisse rechtsstaatliche Grundsätze garantiert.--Arpinium 21:18, 19. Nov 2007 (CET)

Bitte genau lesen: in Art. 79 Abs. 3 GG steht nicht Art. 1 bis 20 GG dürfen nicht geändert werden, sondern dass GG-Änderungen, welche die Grundsätze der Art. 1 und 20 berühren, unwirksam sind.

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Einzelne Wörter in einem Artikel sollten m.E. nur insoweit verlinkt werden, als die Links dem Leser das Verständis des Textes tatsächliich erleichtern können. Vertiefende Informationen, die nicht unmittelbar das Verständnis des Artikels verbessern, können als Weblinks aufgeführt werden. Der interne Link zu den Artikel über Familie hilft überhaupt nicht weiter, da der Artikel über Familie, abgesehen von seiner mäßigen Qualität, jedenfalls nicht weiterhilft bei dem Verständnis des Familienbegriffs des Grundgesetzes. --Arpinium 08:41, 22. Mai 2009 (UTC)

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