Diskussion:Gesetzliche Sozialversicherung
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[Bearbeiten] Einleitungstext ?
- Um den jetzt noch etwas unmotivierten Anfang des Artikels durch einen Überblick des behandelten Stoffs zu verbessern, schlage ich folgende Einleitung vor, bei der das Stichwort sofort genannt wird:
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV, als verpflichtende Krankenkasse) wurde 1883 von Bismarck als erste Sozialversicherung in Deutschland und Europa eingeführt.
- Weitere gesetzliche Sozialversicherungen sind:
- Unfallversicherung seit 1884
- Rentenversicherung seit 1889, wesentliche Änderung 1957 unter Adenauer
- Arbeitslosenversicherung seit 1927
- Pflegeversicherung seit 1995
Die soziale Sicherung der einzelnen Person wird in Deutschland wesentlich durch die genannten "gesetzlichen" Sozialversicherungen insgesamt organisiert. Dies gilt in Bezug auf bedeutende Lebensrisiken, die jeden treffen könnten, wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Invalidität, Arbeitsunfall(-folgen), Berufskrankheit und Arbeitslosigkeit. Mit "gesetzlich" ist im Gegensatz zu den privaten Versicherungen vor allem die Pflicht zur Mitgliedschaft in ihnen gemeint. Die Träger der Sozialversicherung sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften jedoch formal vom Staat organisatorisch und finanziell selbstständig und erfüllen eigenverantwortlich und sich selbst verwaltend, nur unter Rechtsaufsicht des Staates stehend, ihr gesetzlich definierten Aufgaben. Diese Rechtsaufsicht hat aber in den letzten Jahrzehnten zu immer häufigeren Eingriffen des Parlaments geführt.
Die Sozialversicherungen werden deshalb auch als System der soziale Sicherung bezeichnet. Die durch diese Versicherungen organisierte soziale Sicherung unterscheidet sich von staatlicher sozialer Sicherung, die unmittelbar durch steuerfinanzierte staatliche Fürsorgeleistungen erbracht wird, wie vor allem die Sozialhilfe.
==Versicherungszweige== Die Sozialversicherung ... usw. usf. .......
- MfG — 123… das Wichtigste zuerst, dann nach Relevanz, 21:12, 14. Dez. 2010 —
- Man kann durchaus versuchern, die Einleitung verständlicher zu schreiben. Ein Artikel unter der Überschrift Gesetzliche Sozialversicherug sollte aber nicht - wie vorgeschlagen - mit einem Einzelaspekt beginnen, man sollte vielmehr vom Allgemeinen zum Speziellen gehen. Man muss von einem Leser ohne Vorkenntnisse ausgehen, kann also nicht voraussetzen, dass er die Krankenversicherung sofort als Teil der Gesetzlichen Sozialversicherung begreift. Die Hervorhebung der Krankenversicherung vor den anderen Versicherungszweigen widerspricht dem Postulat: Das Wichtigste zuerst. Der Aspekt, dass die Krankenversicherung die erste Versicherung war, ist heute, 127 Jahre danach, eher marginal, also nicht der relevanteste, die Hervorhebung am Beginn ist nicht gerechtfertigt. Spiegelstriche (resp. -punkte direkt in der Einleitung halte ich auch nicht für glücklich. Im Übrigen, man liest es zwar überall, aber Bismarck hat die Sozialversicherungen nicht ganz alleine eingeführt. --Schwarz 23:04, 14. Dez. 2010 (CET)